Testamente: Hauptangeklagter brach Schweigen

Der Hauptangeklagte im Testamentsfälscherprozess hat am Dienstag die Vorwürfe gegen die Mitangeklagten erneuert. Zu Beginn des fünften Prozesstages hatte er zunächst die Aussage verweigert, nahm dann aber zumindest teilweise wieder Stellung.

Bereits am Montag hatte der psychisch angeschlagene Hauptangeklagte erklärt, dass ihm die Befragung zu viel werde und er bis auf weiteres auf die Aussage verzichte. So wurde auch zu Beginn des fünften Verhandlungstages am Dienstag zunächst das Protokoll aus den Einvernahmen bei der Polizei verlesen.

„Protokoll vom Juli 2010 entspricht der Wahrheit“

Währenddessen sagte Jürgen H. lange nichts. Dann betonte er noch einmal, dass das zusammenfassende Abschlussprotokoll vom Juli 2010 der Wahrheit entspreche. Damals habe er niemanden mehr gedeckt und er habe auch niemanden falsch beschuldigt. Jürgen H. beantwortete einige Fragen der drei Rechtsanwälte der anderen Angeklagten. Doch als diese nachhaken wollten, zog sich der Hauptangeklagte wieder auf das Recht der Aussageverweigerung zurück. Die Anwälte wollten nachsetzen, doch Richter Posch verhinderte dies - er verwies auf die Rechte des Angeklagten.

Anwälte der geprellten Erben äußerten sich mehrfach

Immer wieder melden sich auch die Anwälte der geprellten Erben zu Wort. Sie wollen nachweisen, dass der Hauptangeklagte kein Einzeltäter ist, sondern dass die Manipulationen am Bezirksgericht systembedingt möglich waren. In diesem Fall würde nämlich der Staat haften, also auch die Anwaltskosten übernehmen.

Testament einen Monat lang verschwunden

Gegen Ende des Verhandlungstages musste sich der Zweitangeklagte, der ehemalige Justizmitarbeiter Kurt T., der Befragung stellen. Ihm wird vorgeworfen, von den Testamentsfälschungen gewusst und teilweise auch aktiv mitgewirkt zu haben. Er wurde gefragt, wie es denn möglich sei, dass ein Originaltestament fast einen Monat lang verschwunden war und ausgerechnet dann vom Hauptangeklagten gefunden wurde, als eine Richterin drohte, das Ganze der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Nachforschenswert hat das der Abteilungsleiter nicht gefunden.

Erbe von Stefanie Hagen verhandelt

Bei der Befragung von Kurt T. ging es um den Erbfall Stefanie Hagen. Die mutmaßlichen Fälscher sollen versucht haben, das 2,5-Millionen Erbe der Lustenauerin auf eine andere Frau umzuleiten. Das gelang zwar, doch der rechtmäßige Erbe schöpfte Verdacht. Er machte am Bezirksgericht Dornbirn so lange Einsprüche, bis er auf jene junge Richterin stieß, die die Fälschungen erkannte.

Erste Urteile diese Woche möglich

Am Dienstagnachmittag wurde zudem ein Bruder von Jürgen H. einvernommen. Dabei ging es um seine Rolle in der Affäre - inwiefern er als Altenpfleger meist demente Scheinerben ausfindig gemacht haben soll.

Bereits am Mittwoch könnten in dem Prozess die ersten Urteile fallen. Es handelt sich dabei um die Verfahren gegen einen 40-jährigen Verwandten sowie um eine 47-jährige Angehörige und die Schwägerin eines 49-jährigen Angehörigen des Hauptbeschuldigten.

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Video: „Vorarlberg heute“-Beitrag von ORF-Redakteur Gernot Hämmerle

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