Aufnahme an Gymnasien: Rechtliche Schranken

Im Landesschulrat in Bregenz tagte die Arbeitsgruppe zum Übergang von der Volksschule ins Gymnasium am Donnerstag zum zweiten Mal. Die Gruppe scheint bei der Suche nach Lösungen an die rechtlichen Grenzen gestoßen zu sein.

Diskutiert wurden dabei verschiedene Vorschläge. Viele davon scheitern aber an den rechtlichen Schranken: „Standardisierte Tests dürfen nicht zu einer Beurteilung herangezogen werden, das steht so im Gesetz“, sagte Karin Engstler, Landesschulinspektorin für Pflichtschulen, dem ORF. Und Aufnahmeprüfungen für Gymnasien seien gesetzlich nicht machbar.

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Arbeitsgruppe tagte zum zweiten Mal

Die Arbeitsgruppe des Landesschulrats zum Übergang von der Volksschule ins Gymnasium tagte am Donnerstag zum zweiten Mal. Rechtliche Grenzen erschweren die Arbeit.

Nun braucht es andere Wege. Nicht Notengeschenke an die Schüler, sondern eine vergleichbare, objektivere Notengebung ist das Ziel, damit Zeugnisse mit ausschließlich Einsern wieder an Aussagekraft gewinnen. Im Herbst seien dazu Fortbildungen vorgesehen, so Engstler. Die Lehrpersonen würden Unterlagen erhalten, um sie für die Kommunikation und Argumentation mit den Eltern vorzubereiten.

Information gegen Eltern-Druck

Auch die Zusammenarbeit zwischen den Gymnasien und Volksschulen müsse intensiver werden, sagte Christine Schreiber, Landesschulinspektorin für AHS. Schließlich habe man es mit zwei Schulkulturen zu tun, und da sei ein Kennenlernen eben wichtig.

Mit viel Information will man auch jene Elternteile besänftigen, die zum Teil mit Rechtsanwälten Druck auf die Lehrkräfte der Volksschule ausüben. Es brauche auch keine Panik aufzukommen, wenn ein Zehnjähriger nicht in seine Wunschschule komme, argumentiert Schreiber. Hier sei Information gefragt, „damit Eltern nicht die letzte Chance in dem Druck auf die Lehrperson sehen.“

Schreiber verwies zudem darauf, dass 49 Prozent der Maturanten der Mittelschule entspringen. Einen großen Wurf erwarte sie sich von der Arbeitsgruppe nicht: Da sei man gesetzlich zu sehr eingeschränkt.

Gymnasien mussten viele Schüler abweisen

Ausgelöst wurde die Debatte über den Wechsel von der Volksschule ins Gymnasium, weil die beiden Dornbirner Gymnasien heuer viele Volksschüler trotz guter Noten abweisen mussten. Der Grund war Platzmangel. Der Landesschulrat rief daraufhin eine Arbeitsgruppe ins Leben.

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