Wahlinformationen zur Nationalratswahl 2013

Bei der Nationalratswahl am 29. September 2013 sind 268.721 Vorarlberger wahlberechtigt. Das sind 2,3 Prozent mehr als bei der letzten Nationalratswahl 2008. Wie Sie wählen können und wie sich Ihre Wahl auswirkt, erfahren Sie hier.

Zwei Prozent mehr Wahlberechtigte

Bei der Nationalratswahl im Jahr 2008 konnten 262.565 Menschen im Land ihre Stimme abgeben. Heuer werden es damit also rund 6.200 Wähler oder 2,3 Prozent mehr sein, um die sich die Politiker bemühen können.

Die Wahllokale in den Gemeinden werden in der Regel zwischen 7.00 und 8.00 Uhr öffnen und zwischen 12.00 und 13.00 Uhr schließen.

Zwei Wahlkreise, acht Mandate

Für die Wahl zum Nationalrat ist das Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise, die mit den Bundesländern identisch sind, und in 39 Regionalwahlkreise unterteilt. Von den insgesamt 183 Mandaten des Nationalrats entfallen auf den Landeswahlkreis für Vorarlberg acht Mandate: vier auf den Regionalwahlkreis Nord (Bezirke Bregenz und Dornbirn) und vier auf den Regionalwahlkreis Süd (Bezirke Feldkirch und Bludenz).

Kandidierende Parteien

In Vorarlberg kandidieren zwölf wahlwerbende Parteien:

1. Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)

2. Österreichische Volkspartei (ÖVP)

3. Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)

4. BZÖ - Liste Josef Bucher (BZÖ)

5. Die Grünen - Die Grüne Alternative (GRÜNE)

6. Team Frank Stronach (FRANK)

7. NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum (NEOS)

8. Männerpartei (M)

9. Piratenpartei Österreich (PIRAT)

10. Christliche Partei Österreichs (CPÖ)

11. Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)

12. EU-Austrittspartei (EUAUS)

Parteistimme und Vorzugsstimmen

Bei der Nationalratswahl können neben der Parteistimme auch drei Vorzugsstimmen vergeben werden, jeweils eine Vorzugsstimme für einen Bewerber der Bundesparteiliste und der Landesparteiliste sowie der Regionalparteiliste der vom Wähler gewählten Partei.

Vorzugsstimme Bundesparteiliste: Eine Vorzugsstimme für einen Bewerber der Bundesparteiliste kann durch die Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer eines Bewerbers in den auf dem amtlichen Stimmzettel hierfür vorgesehenen freien Raum vergeben werden. Die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der Bundesparteiliste können einer aufgelegten Liste vor dem Wahllokal entnommen werden.

Vorzugsstimme Landesparteiliste: Eine Vorzugsstimme für einen Bewerber der Landesparteiliste kann durch die Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer eines Bewerbers in den auf dem amtlichen Stimmzettel hierfür vorgesehenen freien Raum vergeben werden. Die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der Landesparteilisten sind in der Wahlzelle angeschlagen sowie in einer aufgelegten Liste vor dem Wahllokal ersichtlich.

Vorzugsstimme Regionalparteiliste: Eine Vorzugsstimme für einen Regionalbewerber kann vergeben werden, indem in einem auf dem amtlichen Stimmzettel hiefür vorgesehen Kreis links vom Namen des Regionalbewerbers ein liegendes Kreuz oder ein anderes Zeichen angebracht wird. Es muss eindeutig hervorgehen, wem die wahlberechtigte Person eine Vorzugsstimme vergeben will.

Es besteht jetzt schon die Möglichkeit, sich über die Bewerber der verschiedenen Parteien auf der Homepage des Landes Vorarlberg zu informieren: Wahlvorschläge

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Verteilung der Mandate

Die Verteilung der Mandate auf die wahlwerbenden Parteien und die Zuweisung der Mandate an die Bewerber der jeweiligen Parteilisten erfolgt in drei Ermittlungsverfahren.

Erstes Ermittlungsverfahren: Im ersten Ermittlungsverfahren werden die Mandate der Regionalwahlkreise auf die Parteien verteilt und in einem weiteren Schritt den Regionalbewerbern und zugewiesen.

Zweites Ermittlungsverfahren: Im zweiten Ermittlungsverfahren werden die Mandate des Landeswahlkreises auf die anspruchsberechtigten Parteien verteilt und in einem weiteren Schritt den einzelnen Bewerbern auf der Landesparteiliste zugewiesen. Die von den Parteien im ersten Ermittlungsverfahren erlangten Mandate sind auf die den Parteien im zweiten Ermittlungsverfahren zufallenden Mandate anzurechnen.

Drittes Ermittlungsverfahren: Im dritten Ermittlungsverfahren werden für das gesamte Bundesgebiet die 183 Mandate auf die anspruchsberechtigten Parteien aufgeteilt, wobei wiederum die im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren bereits erlangten Mandate angerechnet werden.

Wirkung der Vergabe von Vorzugsstimmen

Im Gegensatz zu vergangenen Nationalratswahlen haben die Vorzugsstimmen etwas mehr Gewichtung. Die Vergabe von Vorzugsstimmen kann sich bei der Zuweisung der Mandate an die Bewerber oder Bewerberinnen folgendermaßen auswirken:

Im ersten Ermittlungsverfahren werden die zu vergebenden Mandate zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern oder Bewerberinnen auf der Regionalparteiliste zugewiesen, die Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 14 Prozent der auf ihre Partei im Regionalwahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt haben. Die Reihenfolge der Vorzugsstimmenmandate richtet sich nach der Reihenfolge der Vorzugsstimmenzahlen, beginnend mit der Höchstzahl.

Im zweiten Ermittlungsverfahren werden die zu vergebenden Mandate zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern der Landesparteiliste zugewiesen, die mindestens so viele Vorzugsstimmen, wie die Wahlzahl beträgt, oder Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 10 Prozent der auf ihre Partei im Landeswahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt haben. Die Reihenfolge der Zuweisung der Mandate richtet sich nach der Reihenfolge der Vorzugsstimmenzahlen, beginnend mit der Höchstzahl.

Die im dritten Ermittlungsverfahren zugeteilten Mandate werden zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern zugewiesen, die im Bundesgebiet Vorzugsstimmen im Ausmaß von 7 Prozent der auf ihre Partei entfallenden gültigen Stimmen erzielt haben. Auch hier richtet sich die Reihenfolge nach der Vorzugsstimmenzahl. Dieser abschließende Schritt im Ermittlungsverfahren obliegt der Bundeswahlbehörde, die im Bundesministerium für Inneres angesiedelt ist.

Wahlkarten noch bis 27. September zu beantragen

Sendehinweis:

13.9.13, Landesrundschau

Wahlberechtigte, die am Wahltag in ihrer Heimatgemeinde nicht wählen können, können entweder mit Wahlkarte in einem Wahlkartenwahllokal außerhalb der Wohnsitzgemeinde oder mittels Briefwahl ihre Stimme abgeben.

Die Stimmabgabe im Briefweg kann sowohl im Inland als auch vom Ausland aus sofort nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen. Die verschlossene Wahlkarte muss spätestens am Tag der Wahl bis 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal des Stimmbezirkes abgegeben werden, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden.

Wahl-Hotline

Eigens für die Wahl ist von der Landeswahlbehörde eine Wahl-Hotline (05574/511-21880) eingerichtet worden. Alle weiteren Informationen zur Wahl sind auch im Internet unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar.

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