Prozess: Klage um Herausgabe von Eizellen

Das Fortpflanzungsinstitut „IVF Zentren Prof. Zech-Bregenz GmbH“ wird von einer Frau auf Herausgabe von Eizellen geklagt. Die 43-jährige Schweizerin klagt das Institut, weil sie nicht schwanger geworden ist und auch auf die Herausgabe ihrer restlichen befruchteten Eizellen.

Die Klägerin wurde im Frühjahr 2016 im Fortpflanzungsinstitut in Bregenz behandelt. Die erste künstliche Befruchtung blieb erfolglos, bei der zweiten künstlichen Befruchtung erlitt sie eine Fehlgeburt und klagte auf einen Behandlungsfehler.

Seine Mandantin gehe davon aus, dass nicht jene Blastozysten, die tiefgefroren wurden, ihr auch tatsächlich eingesetzt worden sind, sondern fremde Eizellen, so Rechtsanwalt Andreas Ermacora. Aus der dokumentierten Krankengeschichte würden sich Unstimmigkeiten ergeben.

100.000 Euro für zwei Eizellen

Die Schweizerin klagt das Institut auch auf Herausgabe ihrer restlichen befruchteten Eizellen. Die gegnerische Partei behauptet, dass keine mehr vorhanden seien. Das Problem liege darin, dass man die Dokumentation nicht wirklich verstehe, sagt der Rechtsanwalt des Instituts, Michael Konzett. Dadurch seien Missverständnisse entstanden, die sich leicht aufklären lassen würden.

Der Streitwert beträgt 100.000 Euro. Mit dieser Summe bewertet der Anwalt der Klägerin zwei befruchtete Eizellen. Der Prozess wurde vertagt, es wurden für den nächsten Termin zahlreiche Zeugen geladen.