Urteil zu Mindestsicherung wenig überraschend

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das oberösterreichische Mindestsicherungsmodell gekippt. Der Grund: Sie stehe im Widerspruch zum EU-Recht. Für Politiker aus Vorarlberg kommt diese Entscheidung nicht überraschend.

Die Grünen sprechen von einem deutlichen Signal gegen „diskriminierende Regelungen“ von ÖVP und FPÖ. Laut Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) gibt es in unterschiedlichen Bundesländern tragfähige Modelle zur Mindestsicherung, die rechtlich standhalten und sozialpolitische Erfolge gebracht haben.

Es gehe nun darum, gemeinsam mit der Bundesregierung diese Beispiele zu analysieren und eine Lösung für ganz Österreich zu finden, so Wiesflecker. Einen Mindestsicherungsentwurf ohne Einbeziehung der Länder dürfe es nicht geben.

Kommt Vorarlberger Modell?

Auch die NEOS fordern eine zügige Reform der Mindestsicherung. Sozialsprecher Gerald Loacker schwebt eine bundeseinheitliche Lösung mit klaren Vorgaben und mehr Sachleistungen vor. Orientieren könnte sich die Bundesregierung laut Loacker am Vorarlberger Modell. So sieht das auch Andras Schieder, der Außenpolitiksprecher der SPÖ. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will den seit langem angekündigten Gesetzesentwurf zur neuen Mindestsicherung noch im laufenden Monat vorlegen.

Der Europäische Gerichtshof kippte die oberösterreichische Regelung am Mittwoch. In dem Urteil heißt es, dass das EU-Recht einer nationalen Regelung entgegensteht, die vorsieht, Personen mit befristetem Aufenthaltsrecht geringere Sozialhilfeleistungen zu geben als dauerhaft Asylberechtigten und österreichischen Staatsangehörigen.