Stadttunnel: Parteistellung für Bürgerinitiative
In einer Presseaussendung teilte die Bürgerinitiative „statt Tunnel“ am Mittwoch mit, dass die langjährige Forderung, Bürgerinitiativen beim einfachen UVP-Verfahren Parteistellung zu geben, nun vom Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz bestätigt wurde.
Grundsatzentscheidung gefällt
Mehr als vier Jahre lang habe man sich zusammen mit anderen Mitstreitern dafür eingesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof habe nun eine Grundsatzentscheidung gefällt. Demnach können künftig, wenn Projekte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen, Bürgerinitiativen Beschwerden auch bei Gericht einreichen. Bisher war das nur bei sehr großen Projekten möglich.
Aus Sicht der Bürgerinitiative gegen den Stadttunnel ist das Urteil wegweisend - es sei eine wegweisende Entscheidung mit großer Tragweite, die Bürger in ihren Rechten und damit die Demokratie stärke.
Land erwartet keine großen Änderungen
In der Straßenbauabteilung des Landes will man die Parteistellung für die Bürgerinitiative nicht überbewerten. Die in der Initiative organisierten Personen seien auch als private Personen in das Verfahren eingebunden, so Projektleiter Bernhard Braza. Inhaltlich erwartet er keine größeren Änderungen. Man werde die genauen Auswirkungen der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes noch prüfen.
Links:
- Stadttunnel: UVP-Verfahren startet in zweiter Instanz (vorarlberg.ORF.at, 13.2.2018)
- Verwaltungsrichter prüfen Beschwerden gegen Stadttunnel (vorarlberg.ORF.at, 6.2.2018)