Notare warnen vor Grundverkehrsnovelle

Das neue Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz löst bei Notaren große Bedenken aus. In den Verdichtungszonen könnten keine Einfamilienhäuser mehr gebaut werden. Auch rückwirkend könnten Besitzer zu Mehrfamilienhäusern verpflichtet werden.

Nach dem neuen Gesetz sollen Gemeinden im Kernbereich Verdichtungszonen einrichten. Dann könnten höhere Baunutzungen festgelegt werden. Notare sehen darin vor allem ein Problem: Befindet sich ein unbebautes Grundstück in einer Verdichtungszone, kann das Grundstück nicht mehr mit einem Einfamilienhaus verbaut werden, so Notar Richard Forster.

Die Novelle zum Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz könnte für Grundstücks- und Hausbesitzer in Verdichtungszonen ein böses Erwachen geben, warnen die Notare.

Am Samstag, den 6.Oktober laden die Vorarlberger Notare zu kostenlosen Beratungen ein, zwischen 10 und 12 Uhr am Sparkassenplatz in Bregenz.

Gesetz gilt auch rückwirkend

Weil der betreffende Passus der Novelle auch rückwirkend gelte, könne es sein, dass ein Grundstückseigentümer, der bereits ein Einfamilienhaus errichtet habe, eigentlich verpflichtet wäre, aus diesem Einfamilienhaus innerhalb von zehn Jahren ein Mehrfamilienhaus zu machen, führt Forster weiter aus.

Rüdisser besteht auf Rückwirkung

Der für Raumplanung zuständige Landesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP) lehnt eine Streichung des kritisierten Gesetzestextes ab. Ohne rückwirkende Gültigkeit wäre das Gesetz zahnlos, so Rüdisser. Es könne schon sein, dass Einfamilienhaus-Strukturen in den Verdichtungszonen in Zukunft nicht mehr möglich sind.

Rüdisser sagt, er glaube, dass Gemeinden mit dem Instrument Verdichtungszone sehr sorgfältig umgehen werden. Die Begutachtung der Raum- und Grundverkehrsnovelle ist bereits abgeschlossen. Das Gesetz soll im November im Landtag beschlossen werden.

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