Konkurrenten-Streit wegen Rindfleischwerbung
Wie berichtet, ging es um die korrekte Bezeichnung von Rindfleisch. Sutterlüty warf seinem deutlich größeren Konkurrenten vor, mit Werbeanzeigen Kunden in die Irre geführt und getäuscht zu haben. Spar Vorarlberg hatte in landesweiten Werbeanzeigen den Verkauf von Rindfleisch ankündigt, das „ausschließlich“ oder „fast ausschließlich“ von Vorarlberger Landwirten stamme. Testkäufe bei Spar in Vorarlberg hätten jedoch etwas anderes ergeben.
Testeinkäufe mündeten in Zivilprozess
Sutterlüty kam nach Testeinkäufen zu dem Ergebnis, dass der Anteil des Vorarlberger Rindfleisches fast durchwegs unter 50 Prozent liege. Von „ausschließlich“ oder „größtenteils“ könne keine Rede sein. Die Werbung sei irreführend. Sutterlüty gewann nun laut wirtschaftspresse-agentur den Zivilprozess in letzter Instanz.
Spar gesteht Fehler ein
Das Oberlandesgericht Innsbruck erkannte einen Verstoß. Spar muss in Zukunft solche Werbeaktionen unterlassen. Spar-Vorarlberg-Direktor Gerhard Ritter gesteht Fehler ein. Der betreffende Werbetext sei zu wenig exakt formuliert gewesen. Hierauf werde man in Zukunft genauer achten.