Meldepflicht für Airbnb in Vorarlberg
Das Land will Steuerschlupflöcher bei Online-Plattformen wie z.B. Airbnb schließen. Mit dem neuen Tourismusgesetz sollen die Betreiber solcher Webseiten stärker in die Pflicht genommen werden. Sie müssen ab 1. Jänner 2018 melden, wer privat online vermietet. Unklar ist aber, ob sich der US-Konzern Airbnb um ein Vorarlberger Landesgesetz schert und die Informationen herausrückt.
Was ist Airbnb?
Airbnb ist laut Wikipedia ein 2008 im kalifornischen Silicon Valley gegründeter Community-Marktplatz für Buchung und Vermietung von Unterkünften, ähnlich einem Computerreservierungssystem. Private Vermieter vermieten ihr Zuhause oder einen Teil davon unter Vermittlung des Unternehmens, jedoch ohne dass Airbnb rechtliche Verpflichtungen übernimmt.
Airbnb auch in Vorarlberg bliebt
Viele Privatvermieter sind in den letzten Jahren auf den Geschmack gekommen. Allein im Bezirk Dornbirn gibt es mehr als 200 Angebote auf Airbnb. Aber nicht alle zahlen die Gästetaxe, sagt Klaus Lingg, Leiter von Dornbirn Tourismus. Das Dornbirner Meldeamt wirft zwar ab und zu ein Auge auf die Webseite, genaue Kontrollen wären aber zu aufwendig, so Lingg. Viele Privatvermieter wüssten gar nicht, dass sie Gästetaxe an die Gemeinde zahlen müssen.
Im Montafon wird die Sache strenger gehandhabt. Die Meldeämter kontrollieren jeden Privatvermieter, sagt die Pressesprecherin von Montafon Tourismus, Martina Zudrell. Sie ist froh, dass die Landesregierung mit dem neuen Tourismusgesetz die Detektivarbeit der Gemeinden nun beendet.
Links:
- „Airbnb“-Anbieter zahlen künftig Gästetaxe (vorarlberg.ORF.at; 26.9.2017)
- Meldeverpflichtung für Airbnb-Vermieter? (vorarlberg.ORF.at; 16.6.2017)
- Wirtschaftskammer kritisiert „Airbnb“ (vorarlberg.ORF.at; 1.11.2016)