Familie von Kristina V. verlangt 1,2 Mio. Euro

Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag der Prozess gegen das Bregenzer Fortpflanzungsinstitut von Dr. Herbert Zech fortgesetzt worden. Kristina V. wirft der Klinik vor, Anfang der 1990er Jahre Embryonen vertauscht zu haben. Unter anderem geht es um 1,2 Mio. Euro.

Bei dem Prozess geht es vor allem um die Frage, wie es passieren konnte, dass die vermeintlichen Eltern der heute 26 Jahre alten Kristina V. nicht ihre leiblichen Eltern sind. Bis vor Prozessbeginn hatte Dr. Zech zugegeben, dass der Fehler wohl 1990 in seinem Fortpflanzungsinstitut passiert sein muss - dass also Embryonen vertauscht wurden.

Sein Anwalt bestreitet nun jedoch jegliches Verschulden des Instituts Dr. Zech. Der jetzige Geschäftsführer des Instituts sagte, ihm seien keine Akten aus dieser Zeit bekannt. Die Frage könne also nicht mehr geklärt werden. Dr. Zech selbst erschien trotz Ladung nicht zum Prozess.

Zeuge belastet Klinik

Der Leiter der Schweizer Geburtsklinik, in der Kristina V. zur Welt kam, sagte am Dienstag, es sei zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Kristina als Baby in der Geburtsklinik verwechselt worden sei. Die Verwechslung müsste demnach vorher passiert sein, so der Zeuge. Gleich nach der Geburt 1991 habe die Klinik das Fortpflanzungsinstitut Zech darauf aufmerksam gemacht, dass die Blutgruppe von Kristina nicht zu den Blutgruppen ihrer Eltern passe.

1,2 Mio. Euro gefordert

Bei dem Prozess geht es nicht nur um die Auffindung der leiblichen Eltern von Kristina V., sondern auch um viel Geld: Die Anwälte beider Seiten bestätigten gegenüber dem ORF, dass die Familie von Kristina V. eine Summe von 1,2 Millionen Euro fordert. Einerseits für jahrelangen Unterhalt, andererseits Schmerzengeld und Schadenersatzforderungen. Der Anwalt von Kristina V. stellte schon vor Monaten klar: Entweder Dr. Zech bezahlt die geforderte Summe, oder es wird zu einem Gerichtsprozess kommen. Diese Forderung gibt es schriftlich.

Jetzt muss das Gericht entscheiden, wer Schuld daran hat, dass Kristina V. bei den falschen Eltern aufgewachsen ist. Dann geht es um die Frage, wie hoch der entstandene Schaden ist und wer mit welcher Summe entschädigt werden muss. Am Dienstag wurde die Verhandlung jedenfalls auf unbestimmte Zeit vertagt. Es werden noch weitere Zeugen einvernommen.

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