Naturschutzrat tritt Bodenverbrauch entgegen

Der neubestellte Naturschutzrat hat sich den Erhalt der Landesgrünzonen zu einer vordringlichen Aufgabe gemacht. Jetzt hat der Rat ein Memorandum an die Vorarlberger Landesregierung gerichtet.

Ein Memorandum hat die Landesregierung bisher noch nie bekommen. Im vorliegenden Schreiben geht es um den Schutz der Grünflächen im Rheintal und Walgau. Sie sollen für spätere Generationen offen gehalten werden. Hildegard Breiner, die sich als Obfrau des Naturschutzbundes dem Memorandum angeschlossen hat, sagt: Der Verbrauch des Bodens gehe so schleichend vor sich, dass es von der Bevölkerung oft gar nicht mitbekommen werde.

„Der Grund ist vermutlich, dass es immer nur um Einzelfälle geht“, so Breiner. Auch die Behörden würden sie immer nur als Einzelfälle behandeln, die kumulative Wirkung werde hingegen nie untersucht.

Weber: Naturschutz hat Priorität

Die Vorsitzende des Naturschutzrates, Gerlind Weber, ihres Zeichens Professorin für Raumplanung, sieht in der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur dritten Rollbahn für den Flughafen Wien Rückenwind für die Interessen des Naturschutzes. Darin heiße es, dass sich die Gewichtung der Interessen zwischen Wirtschaft und Umweltschutz ändern würden.

Wenn es um den Konflikt Naturschutz vs. Arbeitsplätze gehe, müssten angesichts der Herausforderungen, die die Natur stelle, „die Interessen des Arbeitsplatzschaffens denen des Naturschutzes zurückgestellt werden.“

Rauch unterstützt Memorandum

Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne), der das Memorandum an die Landesregierung mit unterstützte, sieht die Raumplanung als Schlüssel für einen sorgsamen Umgang mit Boden. Konkret schwebt ihm ein Raumplanungsgesetz vor, dass das Thema Bodenhortung, Verdichtung und Sicherung der Lebensgrundlagen angeht.

Die Novelle des Raumplanungsgesetzes soll bis Ende des Jahres beschlossen werden, ebenso ein Bodenschutzgesetz. Derzeit gibt es laut Rauch in diesem Bereich keinerlei gesetzliche Handhabe. Deshalb könne Plastikmüll mit Kompost ungestraft ausgebracht werden.