Österreichweite Stallpflicht für Geflügel

Seit Dienstag gilt flächendeckend in ganz Österreich Stallpflicht für Geflügel. Die internationale Verbreitung des die Vogelgrippe auslösenden H5N8-Virus ist laut dem Vorarlberger Agrarlandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) Grund für diese bundesweite Verordnung.

Auch in den anderen Bodensee-Anrainern Deutschland und Schweiz gilt bereits eine flächendeckende Stallpflicht. In Vorarlberg hat sich die Vogelgrippesituation aber laut Schwärzler weiter entschärft: Die Anzahl an tot aufgefundenen Wildvögeln ist weiter gesunken, und in den vergangenen zwei Wochen wurde bei keinem der Tiere mehr das Vogelgrippevirus nachgewiesen.

Neben der Stallpflicht, also der Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach oben abgedeckt sind, gelten weitere Maßnahmen: Die Tiere dürfen nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser getränkt werden, die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften muss besonders sorgfältig erfolgen. Bei Verdachtsmomenten ist sofort ein Tierarzt oder die Behörde zu verständigen.

750 Fälle in Europa

In den vergangenen Monaten wurden in Europa insgesamt 398 Fälle bei Hausgeflügel und 351 Fälle bei Wildgeflügel behördlich festgestellt. Inzwischen sind fast alle EU-Mitgliedsstaaten von dem erstmals 2014 nachgewiesenen Virustyp betroffen.

Die Vogelgrippe war im November am Bodensee aufgetreten, bereits damals war in Vorarlberg Stallpflicht verhängt worden - mehr dazu in Vogelgrippeerreger: Stallpflicht kommt. Ein Vorarlberger Betrieb wurde schwer getroffen - mehr dazu in Vogelgrippetests stiften Verwirrung.