Rechtsanwältin klagt Leiter des Männerservice

Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer klagt Männerservice-Leiter Hannes Hausbichler, weil dieser in einem Newsletter von „schmutzigen Tricks der Scheidungsanwältin Dr. B.“ berichtet hat. Am Dienstag erfolgte der Prozessauftakt.

Am ersten Verhandlungstag sagte Hannes Hausbichler, es gehe ihm nicht darum, der Rechtsanwaltskammer-Präsidentin Birgitt Breinbauer eines aus zu wischen. Es sei ihm wichtig, dass keine Methoden angewandt werden, bei denen Wissensvorsprünge gegeben sind. Er sprach damit Unterhaltsvergleiche an, die letztendlich zu Lasten von geschiedenen Männern gegangen waren.

Richterin sieht Wiederholungsgefahr

Der Anwalt von Breibauer, Ekkehard Bechtold, argumentierte, ein Betrugsversuch der Gattin eines geschiedenen Mannes werde nun als Betrugsversuch von Breinbauer selbst gewertet. Es gehe um Rufschädigung und Ehrbeleidigung. Daher soll Hausbichler solche Aussagen unterlassen.

Richterin Julia Summer merkte nach einigen Worten an, sie höre bei Hausbichler eine grundsätzliche Wiederholungsgefahr heraus. Wie üblich versuchte sie dann Vergleichsgespräche anzuregen, scheiterte damit jedoch. Hausbichler sagte, er würde sonst mundtot gemacht. Woraufhin Breinbauer anmerkte: „So viel zum Thema Wiederholungsgefahr“.

Streitwert mit 43.200 Euro festgesetzt

Festgesetzt wurde dann der Streitwert - und zwar mit 43.200 Euro. Das ist grundsätzlich jener Betrag, den Hausbichler zu zahlen hat, falls er den Prozess verlieren sollte. Diese Summe war dem Männerservice-Leiter zu hoch. Er protestierte, dass sich Breinbauer für die Berechnung dieses Werts am Unlauteren Wettbewerbsgesetz orientiert hat, das höhere Summen als das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht.

Breinbauers Anwalt Bechtold argumentierte, dass der Männerservice ja auch Rechtsberatung mache und daher im Wettbewerb stünde. Zudem argumentierte Bechtold die Summe mit der erheblichen Öffentlichkeitswirkung des Falls. Nun muss Hausbichler beweisen, dass seine Vorwürfe wahr sind. Der Prozess wird voraussichtlich im Jänner fortgesetzt.

Vorwürfe in Newsletter

Der Newsletter, um den es bei der Verhandlung geht, erging per E-Mail an über 1.000 Adressaten. Darin wird anonymisiert ein ganz aktueller Fall beschrieben, in dem Dr. B. versucht habe, einen Mann in einem Scheidungsverfahren finanziell über den Tisch zu ziehen. Scheidungsanwältin Birgitt Breinbauer, die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer, fühlt sich angesprochen und klagt den Verfasser auf Unterlassung.

Sie wende keine schmutzigen Tricks an, sagte Breinbauer gegenüber ORF Vorarlberg. „Ich halte gut aus, wenn Gegner von mir mit mir nicht zufrieden sind, wenn sie meine Arbeit nicht loben, wenn sie schimpfen über mich, wenn sie mir alles Mögliche und Erdenkliche wünschen. Aber ich kann mir Heimtücke nicht vorwerfen lassen und ich kann mir nicht strafrechtlich Relevantes vorwerfen lassen. Ich habe nicht vor, das zu dulden“, so Breinbauer.

Hausbichler bekräftigt Anschuldigungen

Hannes Hausbichler, Leiter des Männerservice und Vorsitzender der Männerpartei, bestätigte, dass mit Dr. B. tatsächlich Birgitt Breinbauer gemeint war. Und er bleibt bei seinen Anschuldigungen. Er wisse von konkreten Fällen aus den vergangenen 20 Jahren, die er bezeugen und belegen könne. „Aus meiner Sicht deutet das darauf hin, dass flächendeckend Taktiken angewendet werden, die nur für Krieg, Streit und Zwist in Familien und gebrochene Familien sorgen“, so Hausbichler im ORF-Interview.

Das Gericht wird nun entscheiden, ob Dr. B. - alias Birgitt Breinbauer - tatsächlich schmutzige Tricks angewendet hat oder ob Hannes Hausbichler künftig solche Anschuldigungen unterlassen muss. Der erste Verhandlungstag ist für Dienstag angesetzt.