Raststätte Hörbranz: Bau kann beginnen
Die Bewilligungen nach dem Naturschutzgesetz, dem Forst-, Wasserrechts- und Baugesetz sowie der Gewerbeordnung seien zu Recht erteilt worden, entschied das Landesverwaltungsgericht. Gegen die Entscheidung sind noch außerordentliche Rechtsmittel bei Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof möglich, sie haben aber keine aufschiebende Wirkung.
Erleichterung und Enttäuschung
Erleichtert über die Entscheidung des Landesverwaltunggerichtes ist der Hörbranzer Bürgermeister Karl Hehle. Damit sei bestätigt, dass die Gemeinde mit dem Projekt sorgfältig und korrekt umgegangen sei. Hehle hofft, dass jetzt möglichst rasch mit dem Bau begonnen wird.
Vorsichtiger äußert sich derzeit noch der Sprecher der Raststation Hörbranz GmbH, Joachim Nägele. Man wolle abwarten, bis das komplette Urteil des Landesverwaltungsgerichtshofes vorliege. Dann werde man sehen, ob tatsächlich keine Rechtsmittel mehr gegen den Bau möglich seien.
Enttäuscht reagieren die Grünen. Die Betreiber hätten eine für alle zufriedenstellende Lösung verhindert, so Klubobmann Adi Gross. Nun würden unnötig Flächen verbaut und Anrainer massiv belastet.
Jahrelanges Hin und Her
Seit Jahren gab es ein Hin und Her über die weitere Nutzung des früheren Autobahnzollamts Hörbranz. Anrainer wehrten sich gegen eine Autobahnraststätte, es gab eine Volksbefragung und Petitionen. Mehr dazu in Raststätten-Gegner rechnen sich Chancen aus und 200 Gegner bekämpfen Raststätte.