Konsumentenschutz rät zu Widerspruch

Das Thema „Negativzinsen“ beschäftigt offenbar viele Bankkunden. Der Konsumenteschutz rät, Forderungen der Banken nicht widerspruchslos hinzunehmen. Die Banken argumentieren mit Vertragslücken.

Die Konsumentenschützer bekommen fast täglich Anfragen zum Thema Negativ-Zinsen. Die Banken stehen auf dem Standpunkt, sie müssten die Negativzinsen nicht zum Vorteil der Kunden anrechnen, so Matthias Konzett vom AK-Konsumentenschutz in Feldkirch. Mit einseitigen Vertragskündigungen und Informationsschreiben versuchten die Banken den Kunden weiszumachen, dass eine Vertragslücke bestanden habe.

Banken verweisen auf OGH-Urteil

Die Banken argumentieren, der Oberste Gerichtshof habe bei den Sparzinsen die Untergrenze Null festgelegt habe, daher könne es bei den Kreditzinsen nicht unter Null gehen. Und für das Gewähren eines Kredits dem Bankkunden auch noch etwas zu bezahlen stelle das Wirtschaftssystem und das Geschäftsmodell der Banken auf den Kopf.

Konsumentenschützer Matthias Konzett lässt das nicht gelten und verweist auf die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken, die „sich selbst billiger mit Geld eindecken“. Der Verein für Konsumenteninformation lässt die Frage nun mit Musterklagen gerichtlich klären, das wird aber noch ein Jahr dauern.

Was sollen Kreditnehmer also tun, wenn sie Schreiben oder Vertragsänderungen von der Bank im Zusammenhang mit Negativzinsen bekommen? Matthias Konzett empfiehlt, nachweislich Widerspruch gegen allfällige Bankenforderungen einzulegen. Dazu erstellte der Konsumentenschutz einen Musterbrief.

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