Juristenkritik an Staatsschutzgesetz

Vorarlbergs Anwälte und Richter schließen sich der österreichweiten Kritik am neuen Staatsschutzgesetz an. Der Gesetzesentwurf ermöglicht in ihren Augen unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte.

Noch vor dem Sommer soll das Staatsschutzgesetz im Nationalrat beschlossen werden. Der vorliegende Entwurf macht nach Ansicht von Anwälten, Richtern und Datenschützern einen Teil der Polizei zum Geheimdienst. Das geplante Gesetz ermögliche es der Staatspolizei, ohne konkrete Verdachtsmomente, Bürger zu überwachen und V-Leute, also Spitzel, einzusetzen.

Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer, Birgitt Breinbauer, sagt, es werde in die Grundrechte in einem inakzeptablen Maße eingegriffen. Diese Eingriffe wären völlig unverhältnismäßig. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Bürger überwacht werden, die überzeugt sind, nichts Unrechtmäßiges getan zu haben. Natürlich komme es darauf an, wie das Gesetz umgesetzt werde und welche Personen damit betraut werden. Die Richtung sei aber vorgegeben, so Breinbauer. Da entstehe ein „Inner Circle“, ein Staat im Staate, der der Kontrolle weitestgehend entzogen sei.

Richter befürchten Schritte zum Inlandsgeheimdienst

Richtersprecherin Yvonne Summer sagt, die Ermittlungsmöglichkeiten des polizeilichen Staatsschutzes würden deutlich erweitert. Der Gesetzesentwurf gehe viel zu weit: „Man muss sich vorstellen, dass dieses Gesetz Eingriffe in das Kommunikationsgeheimnis erlaubt, die nach der bisher gültigen Strafprozess-Ordnung nicht einmal mit einem Gerichtsbeschluss für zulässig erklärt werden können“. Mit dem geplanten Gesetz würden die Grundlagen gelegt, um einen echten Inlandsgeheimdienst zu schaffen, sagt Summer. Eine Reform des Staatsschutzes dürfe nicht anlassbezogen und nicht als Schnellschuss gemacht werden.

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