Gesetzesnovelle stoppt Ferienwohnungen

Die Genehmigung von Ferienwohnungen im kleinen Kreis von Lech ist demnächst Vergangenheit. Dem Land Vorarlberg wurde nach einer Beschwerde eines Dornbirner Rechtsanwaltes von der EU-Kommission die Änderung des Raumplanungsgesetzes aufs Auge gedrückt.

Lange dauerte es, bis der Lecher Bürgermeister Ludwig Muxel (ÖVP) zugab, dass im Nobelskiort in den vergangenen Jahren Ferienwohnungen für besonders prominente und einflussreiche Personen bewilligt wurden. Muxel bestritt stets neue Ferienwohnungen. Erst durch Anfragen der FPÖ wurde klar, dass es genau 23 waren.

In 20 Fällen erfolgte eine Bewilligung unter Bezug auf die umstrittene Ausnahmeregelung, wonach „besonders berücksichtigungswürdige Gründe“ vorlagen. Diese Regelung steht nun kurz vor dem Aus. Wie sich im Nachhinein zeigt und der Bürgermeister betont, offenbar zu seiner Erleichterung.

Raumplanungsgesetz fiel vor EU durch

Ex-Telekom-Chef Ron Sommer, Formel 1-Star Sebastian Vettel oder der ehemalige Mercedes Boss Eckhard Cordes, sie alle brachten den Wintersport Lech in die Schlagzeilen. Nicht nur in Hochglanz-Magazinen, sondern auch in der Politik. Grund dafür war bislang der Paragraph 16, Absatz 4 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes.

Dieses Gesetz ermöglichte es dem Gemeindevorstand, unter nicht näher definierten Umständen, eine Bewilligung für eine Ferienwohnung zu vergeben. Doch damit ist in der Gemeinde Lech durch öffentlichen Druck jetzt Schluss. Nachdem die öffentliche Kritik des Dornbirner Rechtsanwalts Karl Schelling auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen hatte, war das Land Vorarlberg gezwungen, sich mit einer Gesetzesnovelle zu befassen.

Die Praxis von Lech trug Österreich ein EU-Vertragsverletzungsverfahren ein. Das Vorarlberger Raumplanungsgesetz muss geändert werden, um eine EU-Klage abzuwenden.

Nun werde sich der Rechtsausschuss des Landtags kommende Woche mit der Novelle befassen, so der für Raumplanung zuständige Landesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP). Rüdisser sagte am Freitag, er halte es grundsätzlich für sinnvoll, wenn jetzt mit der Novellierung des Raumplanungsgesetzes eine Präzisierung bzw. eine Einschränkung dieser Möglichkeiten erfolge.

Lecher Bürgermeister spricht von Erleichterung

Lech präsentierte sich am Freitag gradezu als Initiator der Gesetzesnovelle. Lech habe eine Änderung des Gesetzes immer angestrebt, so Bürgermeister Ludwig Muxel im Nachhinein. „Es gab in den vergangenen Jahren sehr, sehr viele Anträge auf Ausnahmebewilligungen und durch diese Raumplanungsgesetzesnovelle wird der Gemeinde die Ausnahmemöglichkeit genommen und das ist für mich eine Erleichterung“.

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Ferienwohnungen in ausgewiesenen Gebieten

Klare Verhältnisse durch klare Gesetze heißt es in Zukunft. Die Novelle ermögliche generell auch weiterhin die Widmung von Ferienwohnungen, so der Raumplanungs-Landesrat. Ein wesentlicher Kernpunkt der Novelle werde sein - daran ändere sich nichts - dass die Gemeinde immer die Möglichkeit habe, Gebiete auszuweisen im Rahmen des Flächenwidmungsplanes, in denen Ferienwohnungen zugelassen sind. Dann sei aber ein übliches Flächenwidmungsverfahren erforderlich, erläutert Rüdisser.

Im Klartext bedeute das: Keine Entscheidungen mehr in auserwählten Zirkeln und Transparenz für die Bürger in Lech. Die geplante Novelle bekam inzwischen grünes Licht von der EU-Kommission und kann im März vom Landtag beschlossen werden.

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