Gefangene zeigen geringes Interesse an Wahl

Unter den 60 wahlberechtigten Häftlingen in der Justizanstalt Feldkirch ist das Interesse an der Nationalratswahl 2013 gering. Drei Gefangene werden die Briefwahl nützen. Die Gründe für das geringe Interesse sind unbekannt.

Entgegen der landläufigen Meinung, wonach eine fliegende Wahlkomission die Stimmen der wählenden Gefängnisinsassen einsammelt, ist diesmal nur Briefwahl möglich. Das habe die Vollzugsdirektion in Wien für alle Justizanstalten so angeordnet, teilt die Leiterin der Justizanstalt Feldkirch, Cornelia Leitner, auf Anfrage mit. Cornelia Leitner bekräftigt auch, alle 130 Insassen seien im Sommer über ihre Rechte informiert worden. Tatsächlich machen jetzt exakt drei Häftlinge von ihrem Stimmrecht Gebrauch. 60 Insassen in Feldkirch sind Wahlberechtigte, die andern sind Ausländer. Jeder Häftling musste die Briefwahl selbst in seiner Heimatgemeinde beantragen, erläutert Leitner, obwohl alle Häftlinge derzeit ihren Wohnsitz in Feldkirch haben. Der Antrag musste offenbar frühzeitig gestellt werden.

Kein Ausschluss vom Wahlrecht

Vom Gericht wurde in Feldkirch noch nie ein Häftling von der Wahl ausgeschlossen, so Gerichtssprecher Othmar Kraft, jedenfalls sei darüber nichts bekannt. Das wäre von Rechts wegen möglich. Ein Ausschluss liegt im Ermessen eines Richter und wäre mit dem Urteil zu verkünden.

Straftäter gegen den Staat (etwa bei Amtsmissbrauch oder Wahlfälschung sowie bei Straftaten gegen das Bundesheer) könnten ab einem Jahr Haft ausgeschlossen werden. Bei allen anderen Delikten (Mord, Vergewaltigung, schwerer Betrug) könnte das Wahlrecht ab fünf Jahren Haft verwehrt werden. Der Ausschluss endet einige Zeit nach Verbüßung der Strafe.

In Österreich sind derzeit ca. 8.200 Häftlinge im Strafvollzug. Davon haben ca. 4.700 Häftlinge die österreichische Staatsbürgerschaft. Etwa 14,5 Prozent verbüßen Haftstrafen von fünf Jahren bis lebenslanger Haft.

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