Prozess gegen Erich Mayer vertagt

Am Landesgericht Salzburg ist der Prozess gegen Erich Mayer, den suspendierten Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, vertagt worden. Mayer und einer ebenfalls beschuldigten Gerichtsangestellten wird Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Video: Beitrag von Bernhard Stadler, Reinhard Fuchs, Michael Trnka

Laut Staatsanwaltschaft hat Mayer seine Sekretärin dazu angehalten, richterliche Beschlüsse in Exekutionsverfahren in seinem Namen zu unterschreiben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass von Frühling 2008 bis Sommer 2010 insgesamt 1.490 Unterschriften gefälscht worden sind.

Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig, sie legten aber teilweise ein Tatsachengeständnis ab. Der Richter begründete sein Vorgehen mit Personalmangel am Gericht.

Personalnot als Grund für Fälschungen

Der beschuldigte Richter schilderte dem Senatsvorsitzenden Manfred Seiss, dass er die Leiterin der Exekutionsabteilung im Herbst 2008 ersucht habe, „einfache Verfügungen“ mit seinem verkürzten Namenszeichen zu unterschreiben - damit sich „die Akten nicht weiter stapeln“ und „der Laden läuft“, denn es habe ein Mangel an Rechtspflegern geherrscht. Die Mitarbeiterin sei fachlich überqualifiziert gewesen, sie habe sogar Rechtspflegeranwärter ausgebildet. „Sie hat die Arbeit erledigt. Und ich war der Lehrbub, der nachgefragt hat, ‚was machen wir da‘. Ich habe mich im Prinzip auf sie verlassen. Ich sagte, unterschreib’ doch gleich.“

Angeklagter: Keine Beschlüsse unterschrieben

Auf die Frage des vorsitzenden Richters, ob das eine Dienstanweisung gewesen sei, antwortete der Angeklagte: „Ich habe nicht viel nachgedacht. Ich wollte eine Lösung finden, dass alles weiterläuft. Ich war der Meinung, ich kann das delegieren. Es hat wunderbar funktioniert.“ Die Mitangeklagte habe nicht flächendeckend bis 2010 seine Paraphe nachgeahmt, sondern dann, wenn kein Rechtspfleger im Haus war. „Beschlüsse hat sie nicht unterschrieben“, erklärte der Angeklagte. Dies bestätigte auch die Kanzleileiterin. Beim Unterschreiben von Verfügungen habe sie keine Bedenken gehegt. „Ich wollte, dass der Betrieb funktioniert, weil wir überlastet waren.“

Maruna: Beschuldigte war „gute Mitarbeiterin“

Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezeichnete die Beschuldigte als „sehr ordentliche, fleißige und gute Mitarbeiterin“. Das sei auch der Grund dafür gewesen, dass ihr der Richter diese Weisung gegeben habe. Von April 2008 bis Jänner 2009 sei an diesem Bezirksgericht tatsächlich kein Rechtspfleger anwesend gewesen, ließ Maruna aufhorchen. Dennoch: Der beschuldigte Richter habe seine Amtsgewalt missbraucht und der Mitarbeiterin Weisungen erteilt, die sie aber nicht befolgen hätte dürfen. Detail am Rande: Die Namenszeichen wurden offenbar so gut nachgeahmt, dass es sowohl für den angeklagten Richter als auch für den Grafologen schwierig ist zu erkennen, wer von den beiden Angeklagten nun das Namenszeichen gesetzt hat.

Verteidiger: Kein Amtsmissbrauch

Der Verteidiger des Richters, Martin Mennel, konnte keinen Amtsmissbrauch erkennen. „Ein Schaden ist nicht im Ansatz entstanden. Es gibt keinen Exekutionsvorgang, der aufgehoben wurde. Es herrschte Personalnot, es war kein Rechtspfleger für Exekutionsverfahren da.“ Sein Mandant habe gewisse Dinge an die Mitarbeiterin delegiert, „damit er den Betrieb aufrechterhalten kann. Eins ist klar. Nicht jeder Fehler, den ein Beamter macht, ist ein Amtsmissbrauch auf subjektiver Seite.“ Der Verteidiger der Mitarbeiterin, Bertram Grass, stieß ins selbe Horn: „In subjektiver Hinsicht fühlt sich meine Mandantin nicht schuldig. In objektiver Hinsicht hat sie angegeben, was sie getan hat. Sie hat gewisse Paraphen in gewissen Verfahren gesetzt, die die Verteidigung als harmlos erachtet.“

Prozess auf 14. Februar vertagt

Der Prozess ist auf 14. Februar vertagt worden. Es wurden 13 Zeugen geladen, darunter Bedienstete und Ex-Mitarbeiter des Vorarlberger Bezirksgerichtes sowie ein Schriftgutachter.