Nazi-Symbole: 18 Monate Haft für Angeklagten

Ein 34-jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Die Geschworenen erkannten ihn für schuldig, nationalsozialistische Symbole offen gezeigt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach rund vier Stunden Beratung kamen die Geschworenen am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einem Urteil. Aus einer früheren Verurteilung wurde zudem ein Jahr bedingte Strafe widerrufen, damit muss der 34-jährige Vorarlberger für zweieinhalb Jahre in Haft.

Erschwerend wirkten sich neun einschlägige Vorstrafen und der rasche Rückfall nach einer drei Jahre zurückliegenden Verurteilung aus. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Symbole bei Verkehrskontrolle entdeckt

Aufmerksam wurde die Polizei auf den Mann im Rahmen einer Verkehrskontrolle: Dabei entdeckten sie kleine, aber öffentlich sichtbare Hakenkreuze und SS-Runen auf einem T-Shirt sowie entsprechende Tätowierungen.

Zuletzt war der Mann vor drei Jahren in Innsbruck verurteilt worden, weil er auf einer privaten Feier den Hitlergruß gezeigt sowie nationalsozialistische Symbole auf seiner Kleidung getragen hat. Der Angeklagte gab an, mehrere Jahre lang in der rechten Szene verkehrt zu haben. Inzwischen habe er aber die Tattoos entfernen lassen und sich an einer Gewalttherapie beteiligt. Außerdem fühlte er nicht mehr zu den rechten Kreisen zugehörig.

Staatsanwalt: Abkehr nicht glaubwürdig

Der Mann habe die Tattoos nicht vorsätzlich öffentlich zur Schau gestellt, mit einer Größe von rund 1,5 Zentimetern seien die Symbole kaum erkennbar gewesen, so die Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft betonte, man habe die Hakenkreuze klar sehen können. Dass der 34-Jährige dem nationalsozialistischen Gedankengut abgeschworen hatte, erschien der Anklagebehörde ebenfalls nicht glaubwürdig. Sie forderte einen Schuldspruch wegen Wiederbetätigung.