Experten gegen höhere Strafen für Drogenlenker

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Drogenlenker massiv verschärfen. Gegen eine Erhöhung der Strafen spricht sich der Verein „Legalize Österreich!“ aus. Unterstützung kommt vom Primar des Krankenhauses Maria Ebene.

Bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung geht es Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) um erhöhte Strafen und darum, dass künftig auch geschulte Polizisten den Verdacht einer Beeinträchtigung feststellen sollen können.

Amann: „Ungleichbehandlung wird erhöht“

Aus Sicht des Vereins „Legalize Österreich!“ schießt die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen weit über das Ziel hinaus. Durch die Novelle werde erneut die Ungleichbehandlung von Drogenkonsumenten gegenüber Alkoholkonsumenten erhöht, argumentiert Obmann Bernhard Amann. Die vom Verein geforderte Einführung einer Grenzmenge - speziell bei Cannabiskonsum - werde von der Regierung ignoriert.

Amann spricht sich zudem dafür aus, dass die Feststellung der Beeinträchtigung weiterhin den Ärzten überlassen werden soll. Eine möglichst vorurteilsfreie Entscheidung könne nur ein Arzt treffen, der nicht direkt in die Amtshandlung involviert sei. „Mit einem Wochenendkurs der Polizei die Kompetenz der Feststellung einer Beeinträchtigung zu vermitteln, halten wir für lächerlich, abseits jeglicher Realität und demokratiepolitisch bedenklich“, so Amann.

Willis: „Ärztliche Untersuchung voranstellen“

Der ärztliche Leiter des Krankenhauses Maria Ebene, Michael Willis, hält die derzeitige Gesetzgebung für gerecht und sieht daher keinen Bedarf für die Novelle. Den Aussagen Amanns stimmt er in Teilbereichen zu. Auch er befürchtet durch die Novelle eine Diskriminierung der Drogenlenker. „Sobald jemand eingeschränkt fahrtauglich ist - egal ob aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum -, muss die Person gleich behandelt werden“, sagt Willis.

Die Einführung von Grenzwerten bei Drogenlenkern - wie etwa in Deutschland oder der Schweiz - hält Willis für schwierig. Unter anderem deshalb, weil immer neue Drogen mit unterschiedlichen Wirkungen auf den Markt kommen. Eine ärztliche Untersuchung sollte für den Primar auf jeden Fall vorangestellt werden. Eine Feststellung der Beeinträchtigung durch Polizisten sei nicht sehr angemessen, so Willis.

Links: