Freispruch von sexueller Belästigung

Am Landesgericht Feldkirch ist ein 32-jähriger Iraker vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen worden. Er war beschuldigt worden, im November in einem Lokal in Dornbirn eine Frau am Gesäß begrapscht zu haben. Darüber hinaus gab es vier Anklagen wegen Körperverletzung.

Die Richterin begründete den Freispruch des 32-Jährigen damit, dass niemand, auch die belästigte Frau, gesehen habe, dass der Übergriff vom Angeklagten kam. Das Lokal war sehr stark besucht. Bekannte der Frau hatten vermutet, dass ein Übergriff vom Angeklagten ausgegangen war und stellten den Mann zur Rede. Es kam vor dem Lokal zu einer wüsten Prügelei. Ein Bekannter des Irakers wurde schwer verletzt. Am Dienstag standen vier Männer wegen Körperverletzung vor Gericht.

Schwere Verletzungen

Im Zuge der Prügelei fiel einer der Männer zu Boden. Ein Zeuge sagte vor Gericht, dass der Viertangeklagte ihn mit dem Ellbogen geschlagen habe. Der Drittangeklagte habe Anlauf genommen und gegen den Kopf des Mannes getreten, „wie gegen einen Fußball“, so der Zeuge wörtlich. Die Folgen für den Getretenen waren gravierend: Stirnbein und Nasenbein waren gebrochen und es wurden Blutungen in den Schädelinnenraum festgestellt.

Verhandlung vertagt

Der Verletzte soll ebenfalls um sich getreten haben und einem Kontrahenten das Nasenbein gebrochen haben. Das hatte auch eine Anklage gegen ihn zur Folge. Diese Verhandlung wurde auf Mai vertagt, weil am Dienstag ein Zeuge nicht erschienen war.