Rechnungshof: Land hat ifs-Tarife nicht geprüft

Der Landesrechnungshof hat die in die Diskussion geratenen Rücklagen des Instituts für Sozialdienste (ifs) überprüft. Er kommt zum Schluss, dass das Geldpolster nicht dicker ist als erlaubt. Aber: Das Land hat die ifs-Tarife im gesamten Prüfungszeitraum nie nachkalkuliert.

Das Institut für Sozialdienste hat in den Jahren 2013 bis 2017 ein Finanz-Polster von 6,4 Millionen Euro angehäuft. Die Opposition im Landtag wollte im Herbst wissen, wie eine Sozialeinrichtung, die überwiegend durch Land und Gemeinden finanziert wird, derart hohe Rücklagen bilden könne. Sie forderte die Prüfung durch den Landesrechnungshof - mehr dazu in: Opposition verlangt Prüfung von ifs-Finanzen . Das ifs verteidigte die Rücklagen als für den Betrieb des Unternehmens notwendig - mehr dazu in Millionengewinne für ifs „nicht übertrieben“.

Rücklagenbildung nach derzeitigen Richtlinien

Nun hat der Rechnungshof in seinem Bericht festgestellt, dass sowohl die Rücklagenbildung als auch die Erhöhung des Stammkapitals nach den derzeitigen Richtlinien des Sozialfonds erfolgt sind. Zudem wurden laut Rechnungshof für die Kapitalaufstockung keine Mittel des Sozialfonds verwendet.

Rechnungshof prüft ifs

Der Rechnungshof hat die Rücklagen des Instituts für Sozialdienste (ifs) überprüft. Die sind mit 6,4 Millionen Euro sehr hoch.

Das ifs hat keine Immobilien gekauft, sondern seine Überschüsse unter anderem in Wertpapieren angelegt - mit dem Resultat, dass 44 Prozent des durchschnittlichen Jahreserlöses Erträge aus Finanzvermögen waren. Auch das verstoße nicht gegen die Richtlinien des Sozialfonds, so der Landesrechnungshof.

„Land hätte sich Tarife anschauen müssen“

Allerdings hätte sich das Land jedes Jahr die ifs-Tarife genau anschauen sollen - das sei aber im gesamten Prüfungszeitraum nicht geschehen, kritisiert die Landesrechnungshofdirektorin. Dann wären diese hohe Rücklagen aufgefallen, so Eggler-Bargehr: „Vielleicht ist es das ein oder andere Jahr legitim, weil man vielleicht eine Vorsorge für etwas trifft. Aber grundsätzlich über die Jahre regelmäßig solche Zuführungen hätten zu Fragen führen sollen.“

Keine Möglichkeit zur Rückforderung

Land und Gemeinden haben keine Möglichkeit, einen Teil des Geldes im Nachhinein zurückzufordern, so Eggler-Bargehr: „Die Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals und Eigenkapital gehört der Gesellschaft - egal ob es eine gemeinnützige Gesellschaft ist oder nicht“. Eine Rückforderung sei möglich, wenn es sich um eine Verbindlichkeit handle. In diesem Fall handle es sich aber um Tarife, die bezahlt wurden, damit seien sie in der Verfügbarkeit der Gesellschaft.

„Regelungen präzisieren“

Natürlich sollte in den kommenden Budgetverhandlungen mit dem ifs diskutiert werden, ob die Tarife gesenkt werden können, sagt Eggler-Bargehr. Zudem brauche es Informationen über die Gesamtentwicklung der Gesellschaft und auch die Regelungen über die Rücklagen müssten dahin gehend präzisiert werden, was mit solchen Erträgen aus Vermögen passiere, die in der Vergangenheit vielleicht auch aus Mitteln des Sozialfonds angeschafft wurden.

Die Landesrechnungshofdirektorin bemängelt auch, dass das ifs nicht alle notwendigen Unterlagen beim Land eingereicht hat und dass das Land es verabsäumt hatte, fehlende Informationen nachzufordern.

Wiesflecker: Präzisierung bis zum Sommer

Das Land kündigte Nachbesserungen an. „Bis zum Sommer wird eine Präzisierung der Richtlinie vorliegen“, so die zuständige Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne). Es gebe zudem bereits Maßnahmen, mit denen das Controlling im Amt der Vorarlberger Landesregierung gestärkt und dadurch die Steuerungsfunktion des Landes wirksamer ausgeübt werden könne.

So sei im Jänner gemeinsam mit dem ifs im Bereich Kinder- und Jugendhilfe ein Pilotprojekt für die Tarifkalkulation eingerichtet worden. Ziel sei es, dieses Projekt rasch auf alle anderen Bereiche auszudehnen. Zudem würden die Aufgaben und Verantwortungen des zentralen Controllings unter Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens festgelegt. Was die Rücklagen angeht will Wiesflecker mit dem ifs darüber sprechen, inwieweit sie bereits dieses Jahr für Leistungen des ifs herangezogen werden können.

Heftige Kritik an Sozialabteilung

FPÖ, NEOS und ÖVP reagieren empört und fordern rasche Konsequenzen. Das ifs hätte gar nicht ein Finanzpolster von mehr als sechs Millionen Euro anhäufen können, wenn die Sozialabteilung ordentlich die Entwicklung der Tarife kontrolliert hätte, kritisiert Kontrollausschussobmann Daniel Allgäuer (FPÖ). Er zieht den Schluss, dass das ifs offenbar beliebig schalten und walten konnte, wie es wollte.

Für NEOS ist der Rechnungshofprüfbericht ein vernichtendes Urteil. Landtagsabgeordneter Daniel Matt sieht darin einen Beweis, dass die Grünen nicht vertrauensvoll mit dem Geld der Vorarlberger umgehen können. ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück ortet fachliche Defizite in der Sozialabteilung und fordert, dass Soziallandesrätin Wiesflecker rasch sicherstellt, dass die Mitarbeiter das notwendige Wissen haben, um die angebotenen Leistungen des ifs sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich zu überprüfen.