Rauchverbot: Polizei greift vorerst nicht durch

Mit Jahresbeginn ist die Altersgrenze für den Konsum und Einkauf von Tabakwaren von 16 auf 18 Jahre angehoben worden. Die Polizei will vorerst aber noch nicht hart durchgreifen.

Österreichs Jugendliche sind quasi „Europameister“ im Rauchen: Nirgendwo greifen Jugendliche so häufig zum Glimmstängel wie hierzulande. Damit sich das ändert, wurde das Jugendschutzgesetz im vergangenen Jahr geändert. Ab 1. Jänner sind die Änderungen in Vorarlberg in Kraft. Das Verbot gilt nicht nur für Zigaretten, sondern auch für Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas.

Rauchen ab 18 ein zahnloses Gesetz

ORF

In Vorarlberg will man nicht sofort hart durchgreifen, sagt Polizei-Pressesprecher Horst Spitzhofer: „Zu Beginn wird die Polizei natürlich mit Augenmaß vorgehen.“ Unter 18-Jährige sollen zunächst darauf hingewiesen werden, dass sie einen Gesetzesverstoß begehen. „Dabei kann man auch durchaus mit einer Abmahnung vorgehen, bei Zuwiderhandlungen sind natürlich auch Anzeigen vorgesehen“, erläutert Spitzhofer.

Experten begrüßen Änderung

Experten begrüßen die Gesetzesänderung. „Gerade bei der Nikotinabhängigkeit ist ja wirklich die vulnerable Phase zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr, diese Phase, wo viele Abhängigkeiten erst entstehen“, sagt Michael Willis, Chefarzt des Krankenhauses Maria Ebene, das sich auf Suchterkrankungen spezialisiert hat. Deswegen sei es ein großer Vorteil, wenn die Jugendlichen erst gar nicht mit dem täglichen Rauchen anfangen würden.

Rauchverbot für Minderjährige

Neues Jahr - neue Gesetze: So ist ab 2019 das Rauchverbot für Minderjährige in Kraft. So will es das neue Jugendschutzgesetz.

Auch die Software der Zigarettenautomaten wird umgerüstet, damit Tabakwaren zukünftig nur an über 18-Jährige verkauft werden. Mit der kontaktlosen Nahfeldkommunikation NFC wird bei jedem Kunden abgefragt, ob der Betreffende schon das zulässige Alter hat.