Ärzte dürfen Ärzte anstellen: Kammer erfreut

Im Nationalrat ist am Donnerstag das neue Ärztegesetz verabschiedet worden. Darin enthalten ist eine Änderung, die die Ärztekammer schon seit Jahren fordert: Ärzte sollen andere Ärzte anstellen dürfen.

Ob in einer Einzel- oder Gruppen-Praxis: Zukünftig wird es möglich sein, dass pro Vertragsarzt ein zusätzlicher Mediziner angestellt wird. Alternativ kann eine Vollzeitstelle aber auch auf zwei Teilzeit-Mitarbeiter aufgeteilt werden. Aus Sicht von Ärztekammer-Vizepräsident Burkhard Walla ist diese seit Jahren geforderte Gesetzesänderung ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Vorarlberg.

Neben den Patienten profitieren laut Walla, der zugleich Sprecher der niedergelassenen Ärzte ist, auch die Mediziner selbst von mehr Anstellungsmöglichkeiten. Es geben mittlerweile viele Frauen - aber auch Väter - die nur einen Teil arbeiten und nicht einen ganzen Vertrag übernehmen wollen. „Und wenn das mit der Anstellung funktioniert, dann können wir hier tatsächlich Ärzte mobilisieren für die niedergelassene Medizin.“

Der Teufel liegt im Detail

Das Ziel der neuen Regelung aus Sicht der Politik: Der Arztberuf soll attraktiver werden, es soll längere Öffnungszeiten geben und generell eine bessere gesundheitliche Versorgung, vor allem im ländlichen Raum.

Laut Walla ist die Gesetzesänderung gerade in Bezug auf die geplanten Primärversorgungszentren wichtig. In diesen sollen mehrere ärztliche und pflegerische Leistungen unter einem Dach angeboten werden. Walla sagt, dass der Weg zur Umsetzung der Primärversorgungszentren nun ein wenig freier geworden ist, aber: „Was immer noch fehlt (...) ist ein Vertrag, der auf Österreich-Ebene erarbeitet werden muss, wie denn das Vertragswesen zwischen Primärversorgungseinheiten und der Gebietskrankenkasse - oder ÖGK in Zukunft - sein muss.“

Bleibt Deckelung?

Ausständig ist laut Walla zudem die Klärung der Frage, welche Auswirkungen das Anstellen von Ärzten bei anderen Ärzten auf die Verträge mit der Gebietskrankenkasse hat. Denn das Abrechnungssystem sei gedeckelt - sprich: für einen Vertragsarzt ist nur ein gewisses Umsatz-Maximum möglich. Hier gelte es nun Lösungen mit der Gebietskrankenkasse zu finden.