Novellen gegen Baulandhortung beschlossen

Der Landtag hat am Mittwoch die Novellen zum Raumplanungs- und zum Grundverkehrsgesetz beschlossen. Damit will das Land Schritte gegen die Hortung von Bauland setzen.

Kern der Novellen: Zukünftig muss ein neu gewidmetes Grundstück innerhalb von sieben Jahren bebaut werden. Wer gegen die Frist verstößt, muss entweder das Grundstück der Gemeinde zum Verkauf anbieten oder nimmt - ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten - eine Rückwidmung in Kauf. Zudem gilt beim Erwerb von unbebauten Grundstücken nun eine Grenze von fünf Hektar.

Die Novellen wurden von den 36 Abgeordneten mit großer Mehrheit angenommen. Für die Neufassung des Raumplanungsgesetzes stimmten die Mandatare der Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie der FPÖ (31 von 36 Abgeordneten), beim Grundverkehrsgesetz stimmten darüber hinaus die NEOS zu (insgesamt 33 Abgeordnete). Lediglich die SPÖ lehnte beide Novellen ab.

Mobilität von Bauflächen soll gesichert werden

Die Gesetze sollen neben der Verhinderung der Baulandhortung auch eine gewisse Mobilität von Bauflächen erreichen, einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sicherstellen sowie die Sicherung von Flächen für die Wirtschaft und die Landwirtschaft gewährleisten.

Neu ist ebenso die eingezogene Erwerbsgrenze von unbebauten Grundstücken - wer schon fünf Hektar besitzt, darf nicht noch mehr dazukaufen - oder auch die Verpflichtung der Gemeinden, bis zum Jahresende 2022 ein räumliches Entwicklungskonzept zu erstellen. Die Kommunen sind darüber hinaus verpflichtet, in diesen Konzepten Siedlungsschwerpunkte und Verdichtungszonen auszuweisen. Ein weiteres „Ausfransen“ der Siedlungsränder soll es nicht mehr geben.

Weiters wurde festgelegt, dass neue Einkaufszentren mindestens zwei Stockwerke umfassen und der überwiegende Großteil der Parkplätze in Parkgaragen oder auf Gebäuden Platz finden müssen. Für den gemeinnützigen Wohnbau werden Vorbehaltsflächen eingeführt.

Abfallwirtschaftsgesetz novelliert

Einstimmig hat der Landtag außerdem eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz beschlossen, die den Gemeinden finanziell zugutekommt. Sie dürfen zwar Vermüllungsverbote erlassen - die Abfallverursacher werden dann auch per Bescheid zur Kassa gebeten. Doch dieses Geld landet bisher beim Land. Da den Gemeinden aber auch für die Überwachung eines solchen Littering-Verbots Kosten entstehen, werden die eingehobenen Bußgelder künftig ebenfalls an die Gemeinden fließen.

Verbesserung für Kindergartenpädagogen

Mit Gesetzesnovellen für Gemeindebedienstete und -angestellte wurde zudem einstimmig eine Verbesserung für Kindergartenpädagoginnen beschlossen. Nicht zuletzt deshalb, um Anreize für den dringend benötigten Nachwuchs zu schaffen. Die höchste Gehaltsstufe kann jetzt acht Jahre früher erreicht werden als bisher. Zudem sind künftig 16 Vor- und Nachbereitungsstunden fix, die entlohnt werden. Die jährlichen Mehrkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf etwa 2,3 Millionen Euro. Die Gemeinden zahlen 40 Prozent, das Land 60 Prozent.

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