Entwurf für Rhesi-Staatsvertrag steht

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) drängt auf die rasche Aufnahme von Verhandlungen für einen neuen Staatsvertrag für das Rhein-Hochwasserschutzprojekt „Rhesi“ mit der Schweiz. Ein Entwurf für den Vertragstext liege bereits vor.

Die aktuell auf ein 100-jährliches Hochwasserereignis ausgebauten Rheindämme sind wie im Staatsvertrag von 1954 festgelegt auf eine Abflussmenge von 3.100 Kubikmeter pro Sekunde ausgelegt, das entspricht einem 100-jährlichen Hochwasserereignis.

Kosten von knapp 900 Mio. Euro

Im Rahmen von „Rhesi“ („Rhein - Erholung und Sicherheit“) sollen die Dämme von der Ill- bis zur Bodenseemündung auf mindestens 4.300 Kubikmeter pro Sekunde ausgebaut werden, also einem 300-jährlichen Hochwasserereignis standhalten. Ein solches hätte laut Studien ein Schadenpotenzial im Rheintal von rund 8,8 Milliarden Euro. Die Kosten für „Rhesi“ belaufen sich laut den Prognosen auf rund 897 Millionen Euro, diese teilen sich Österreich und die Schweiz je zur Hälfte.

„Als Voraussetzung für eine raschestmögliche Umsetzung müssen jetzt umgehend die Staatsvertragsverhandlungen in Angriff genommen werden“, betont Wallner. Das sogenannte Generelle Projekt ist kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt worden - mehr dazu in Rhesi: „Generelles Projekt“ fertiggestellt. Auf dessen Basis werde nun das detaillierte Genehmigungsprojekt erarbeitet, das 2021 zur Bewilligung eingereicht werden soll.

Ziel der Landesregierung ist es laut Wallner, die Planung und die Umsetzung mit höchster Priorität weiter voranzutreiben, denn „ein mögliches 300-jährliches Hochwasser hätte unvorstellbare Auswirkungen für ganz Vorarlberg.“

Internationale Rheinregulierung bleibt bestehen

Im neuen Staatsvertrag, der auf den bisherigen, weiter gültigen Verträgen aufbaut, müssen das technische Projekt als solches sowie die Kostenaufteilung fixiert werden. Die Organisation der Internationalen Rheinregulierung (IRR) bleibe bestehen, ebenso die gemeinsame Finanzierung der Pflege und Instandhaltung der internationalen Strecke des Alpenrheins, so Wallner.

Das Generelle Projekt diene bei den Gesprächen als Vertragsbestandteil und werde nach Abschluss der Vorprüfungen durch die Behörden Kanton St. Gallen und Vorarlberger Landesregierung noch um deren Rückmeldungen ergänzt. Ebenfalls noch fixiert werden müsse der Kostenteiler mit Dritten für sonstige Infrastruktur, etwa Trinkwasserbrunnen, Brücken oder Stromleitungen, so der Landeshauptmann.

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