Formalfehler: Baustopp für Grass-Lager

Einen Baustopp gibt es für das Grass-Lager in Hohenems: Der Verfassungsgerichtshof hat wegen eines Formalfehlers die Flächenwidmung für das Grundstück aufgehoben. Das berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“ am Samstag.

Laut „VN“ hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 24. September entschieden, die Flächenwidmung der Gemeinde für das Grundstück aufzuheben. Zudem hat das Höchstgericht jene Verordnung des Landes für ungültig erklärt, mit der das Grundstück aus der Landesgrünzone herausgenommen wurde.

Grenzstrich zu dick

Auf dem Plan, der die Flächen trennt, seien die Grenzen nicht genau genau zu sehen, der Grenzstrich auf dem Plan sei zu dick, wird in dem „VN“-Artikel der Grund für diese Entscheidung angeführt. Eine Beschwerde der Anrainer, die vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen wurde, muss nun neu behandelt werden - bis dahin ist der Baubescheid ungültig.

Die Baustelle steht nun auf einem ungewidmetem Grundstück („weißer Fleck“) - Grass muss den Bau stoppen, wie der Hohenemser Bürgermeister Dieter Egger (FPÖ) auf „VN“-Anfrage bestätigte. Er verspricht, die Widmung aus dem Jahr 2016 zu erneuern. Zuvor ist aber das Land an der Reihe.

Der Grundstein für das umstrittene Hochregallager im Betriebsgebiet Emspark war im Juni gelegt worden - 45 Millionen Euro sollten investiert werden. Proteste wurden von Anrainern laut, Kritik gab es vom Landesvolksanwalt - mehr dazu in Grundstein für umstrittenes Zentrallager gelegt (vorarlberg.ORF.at).