Vergaben: Rüdisser sieht keinen Handlungsbedarf
Das Vergabegesetz sei zwar eher komplex, grundsätzlich seien die Bestimmungen über geistige Dienstleistungen aber in Ordnung, meint Rüdisser. Es mache durchaus Sinn, dass Aufträge für Beratungstätigkeiten direkt vergeben werden könnten.
Rüdisser verteidigt Gesetz
Rüdisser nennt als Beispiel etwa Planungsarbeiten für ein komplexes Gebäude. In einem solchen Fall sei es zielführend, sich immer wieder direkt an das gleiche Büro wenden zu können. Zum einen müsse sich der externe Partner dann nicht neu in die Materie einarbeiten. Zum anderen könne man so auf vertraute, bekannte Experten zurückgreifen.
Wäre hier eine europaweite Ausschreibung vorgegeben, könnte man eventuell zwar an einen billigeren, aber dafür völlig unbekannten Geschäftspartner geraten. Das müsse für das jeweilige Projekt nicht unbedingt Vorteile bringen.
NEOS: „Selbstoffenbarung“ Rüdissers
NEOS-Landtagsabgeordneter Daniel Matt geht mit Rüdisser hart ins Gericht - es gebe einen Grund, weshalb Aufträge ausgeschrieben werden müssten: „Eine Umgehung durch Stückelung schädigt die Steuerzahler und verhindert gleichzeitig funktionierenden Wettbewerb. Wenn der Wirtschaftslandesrat dieses Vorgehen nun verteidigt, kommt das einer Selbstoffenbarung gleich.“ Die ÖVP wolle weder einen sparsamen Umgang mit Steuergeld noch einen funktionierenden Wettbewerb, so der Vorwurf.
Kritik an der Stadt Dornbirn
Die Kritik der Grünen entzündet sich an der Vergabe von Kanalarbeiten mit einem Auftragswert von 268.000 Euro durch die Stadt Dornbirn. Bei der Höhe der Summe wäre ein öffentliches Verfahren zwingend vorgeschrieben, so Grünen-Stadträtin Juliane Alton. Stattdessen habe die Stadt den Auftrag in fünf Teilaufträge zerstückelt.
Die Stadt hält das für rechtlich zulässig. Dennoch will sie gemeinsam mit dem Gemeindeverband das Gesetz in diesem Punkt präzisieren - mehr dazu in Vergaberecht: Grüne kritisieren Bürgermeisterin.