Ermittlungen gegen Gaschurner Bürgermeister

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Gaschurner Bürgermeister Martin Netzer. Es geht um den Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt. Im Raum stehen die Verschleppung eines Konkurses und die Begünstigung von Parteikollegen.

Dass gegen den Geschurner Bürgermeister Ermittlungen laufen, bestätigt Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, auf Anfrage des ORF.

Eingebracht hat die Anzeige die Abteilung Gebahrungskontrolle in der Funktion als Aufsichtsbehörde in finanziellen Angelegenheiten der Gemeinden. Nun sollen die Finanzgeschäfte der Gemeinde Gaschurn überprüft werden.

Gaschurn

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Darlehen an das Biomasseheizwerk

Martin Netzer (Volkspartei-Bürgerliste) ist Bürgermeister von Gaschurn und gleichzeitig Geschäftsführer des Biomasseheizwerkes Gaschurn. Dieses Heizwerk steckt seit Jahren in den roten Zahlen. Die Hypo Bank hat längst den Geldhahn zugedreht. Die Insolvenz des Heizwerkes sei im Raum gestanden, was Netzer aber bestreitet.

Martin Netzer habe als Bürgermeister Gemeindegelder für Darlehen an das Heizwerk verwendet. Und zwar in Eigenverantwortung, ohne Beschluss der Gemeindevertretung.

Das hat er in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem ORF zugegeben. Darin betont er auch, dass er diese Darlehen - „zum heutigen Zeitpunkt im Vorfeld von der Gemeindevertretung beschließen lassen“ würde. Der Gemeinde sei kein Schaden entstanden.

Bürgermeister von Gaschurn Martin Netzer

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Zweiter Vorwurf

Der zweite Vorwurf betrifft die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde. Bürgermeister Netzer soll beim Eintreiben von Abgaben, die an die Gemeinde zu entrichten sind, willkürlich vorgegangen sein.

In einer Missstandsfeststellung des Landesvolksanwaltes heißt es diesbezüglich: Es „entsteht der Eindruck, dass der Bürgermeister seinen Parteikollegen (...) absichtlich anders behandelte und dies verschleiern wollte.“

Heißt im Klartext: Einem Geschäftsmann der Opposition wurden im konkreten Fall rund 20.000 Euro Stundungszinsen verrechnet, die in einem vergleichbaren Fall seinem Parteikollegen nicht in Rechnung gestellt wurden.

Netzer sagt dazu gegenüber dem ORF: „Es gab nie Unterschiede in der Behandlung der Schuldner, sehr wohl aber Unterschiede in der Zahlungsmoral der Schuldner.“

Ob die Handlungen des Bürgermeisters als Amtsmissbrauch zu werten sind, muss nun die Staatsanwaltschaft klären beziehungsweise später das Gericht.