Kritik: Frühes Mähen von Streuwiesen

Naturschutzanwältin Katharina Lins kritisiert zu frühes Mähen in Streuwiesen. Manche Landwirte hätten solche Wiesen schon Anfang August gemäht. Ein „ernsthaftes Problem“ laut Lins und zudem ein Verstoß gegen das Gesetz.

Das Gesetz schreibt vor, dass Streuwiesen in Vorarlberg erst ab 1. September gemäht werden dürfen. Das ist gesetzlich so vorgesehen; die Regel dient dem Erhalt besonders schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten. Eine Verordnung der Landesregierung sieht vor, dass das Mähen der Streuwiesen heuer ausnahmsweise schon ab dem 20. August erlaubt ist.

Blumenwiese

ORF

„Natur weiter als in anderen Jahren“

Mit der Verordnung der Landesregierung - also mit dem Mähen ab 20. August - kann Naturschutzanwältin Lins gut leben.

Wegen der außergewöhnlichen Witterung sei die Natur weiter als in anderen Jahren um diese Zeit: Auch wenn Lins einschränkt: „Es kann keine Automatik sein, dass man das jetzt jedes Jahr so machen kann.“

„Viel Druck auf die Behörden“

Noch kritischer sieht Lins, dass die Landwirtschaftskammer im Auftrag von neun Landwirte schon Anfang August beantragt hat, dass diese Bauern ihre Streuwiesen vorzeitig mähen dürfen. Hier sei offenbar auch sehr viel Druck auf die Behörden ausgeübt, meint Lins.

Hier gelte es aber sehr vorsichtig zu sein - zu frühes Mähen könne in solchen Wiesen zu ernsten Schäden führen. Gemäht worden sei auch auf einem Grundstück im Rheindelta, somit in einem Europaschutzgebiet - gerade dort gelte es, Schutzgüter nicht zu schädigen.

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