Hufschmied wegen Tierquälerei verurteilt

Wegen Tierquälerei ist am Donnerstag ein pensionierter Hufschmied aus dem Bregenzerwald zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 5.000 Euro wurden als Strafe verhängt, 1.250 Euro davon unbedingt.

Laut Anklage hatte der 62-Jährige im Juli vergangen Jahres einem Pferd eine sogenannte Nasenbremse, die das Maul einzwängt, unsachgemäß angelegt, um es beschlagen zu können. Außerdem soll er das Pferd und ein Fohlen mit einem Hammer geschlagen haben.

Prozess wegen Tierquälerei

Ein pensionierter Hufschmied ist am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro wegen Tierquälerei verurteilt worden. Er soll ein Pferd und ein Fohlen geschlagen haben.

Angeklagter reumütig

Der pensionierte Hufschmied räumte vor Gericht ein, dass er dem Pferd eine Nasenbremse angelegt hatte. So habe er es gelernt und immer gemacht, um das Tier beim Beschlagen ruhig zu halten. Das Pferd wurde erstmals beschlagen und war daher entsprechend wild. Er werde aber nie wieder eine solche Methode anwenden - es sei ein Fehler gewesen, sagte der Hufschmied.

Die Schläge mit dem Hammer bestritt der 62-Jährige. Er habe damit nur Bremsen vertreiben wollen, um sich zu schützen, denn andernfalls hätte das Pferd womöglich ausgeschlagen.

Sachverständige: Unsachgemäße Anwendung

Laut einer Sachverständigen ist eine Nasenbremse zwar grundsätzlich zehn Minuten lang erlaubt, sie ist aber eine veraltete Zwangsmethode, die obendrein unsachgemäß angewandt wurde. Das Pferd hätte man der Expertin zufolge einfach betäuben können. Angezeigt hatte alles eine junge Gehilfin im Stall.

Der Richter sagte am Ende zum Angeklagten: „Hier prallen zwei Welten aufeinander. Sie sind kein Tierquäler, der aus Spaß Tieren weh tut.“ Beide Pferde wurden übrigens untersucht - keines trug einen Schaden davon. Das Urteil ist rechtskräftig.