Ehefrau erstochen: Strafe halbiert

Jener 48-jährige Familienvater, der zugegeben hat, seine Ehefrau erstochen zu haben, ist am Landesgericht Feldkirch am Freitag zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Im Unterschied zum ersten Prozess wurde der Mann nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt.

Im ersten Prozess im Oktober 2017 war der 48-Jährige wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil aber auf. Bei der Prozesswiederholung entschieden die Geschworenen nach dreistündiger Beratung mit einer Mehrheit von 6:2 Stimmen auf Totschlag. Die Strafe halbierte sich damit im Vergleich zum ersten Prozess. Der Strafrahmen für Totschlag wurde nicht voll ausgenutzt - er liegt bei zehn Jahren Haft.

Gericht: Tat im Affekt

Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau getötet hat - nach jahrelangen Zermürbungen und Demütigungen in der Ehe. Der vierfache Vater hat die Tat laut Gericht im Affekt, also in einem Gefühlsrausch begangen, er hat die Tat aber nicht geplant. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit und das Geständnis des Mannes gewertet. Erschwerend wirkten sich die brutale Vorgehensweise, die Tatwaffen und die Tatsache aus, dass es sich beim Opfer um seine Frau handelte.

Neun Jahre Haft für Totschlag

Am Landesgericht Feldkirch ist ein 48-jähriger Mann wegen Totschlags an seiner Frau zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Den vier Kindern des Paares wurde ein jeweils 20.000 Euro Trauerschmerzengeld zugesprochen. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung gaben am Freitag eine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger

In ihren Abschlussplädoyers wiederholten Staatsanwalt Heinz Rusch und Verteidiger Franz Josef Giesinger am Freitag noch einmal ihre Standpunkte. Rusch pochte darauf, dass der Angeklagte seine Frau ermordet habe. Er wies darauf hin, dass schon bei der erstmaligen Verhandlung der Causa verneint worden sei, dass der Tat des Mannes eine „allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung“ zugrunde gelegen sei - was die Voraussetzung für das Delikt „Totschlag“ bildet.

Giesinger hingegen sprach von einem „Totschlag, wie er im Lehrbuch steht“. Die Tat sei nicht geplant gewesen. Das sei auch daran ersichtlich, dass der 48-Jährige kein Szenario entwickelt habe, wie er aus der Sache wieder herauskomme. Der Angeklagte selbst zeigte sich reumütig. Wenn er könnte, würde er die Zeit noch einmal zurückdrehen, sagte er.

Frau verstarb an Ort und Stelle

Zu der Bluttat war es im Jänner 2017 gekommen. Zwischen den Eheleuten, die vier gemeinsame Kinder im Alter von zehn bis 23 Jahren haben, gab es immer wieder Streit. Die 40-Jährige soll ihren Mann, einen gebürtigen Türken, etwa wegen seines Stotterns ausgelacht haben. In der Tatnacht zog sich der Angeklagte seinen Angaben zufolge aus dem gemeinsamen Schlafzimmer zurück, um auf der Couch zu schlafen. Seine Frau sei aber nachgekommen und habe ihn weiter verspottet. Daraufhin rastete der Mann aus.

Er holte aus der Küche ein 27 Zentimeter langes Messer, ging seiner ins Schlafzimmer zurückgekehrten Frau nach und stach damit auf die auf dem Bett liegende 40-Jährige ein. Die Frau schrie, woraufhin die Kinder ihr zur Hilfe kamen und die Rettung alarmierten. Das Opfer starb jedoch an Ort und Stelle. Bei Eintreffen der Polizei ließ sich der Angeklagte widerstandslos festnehmen und war geständig. Die Kinder wohnen seither bei Verwandten.

Link: