Anklage nach tödlichem Wanderunfall

Nach dem tödlichem Wanderunfall einer Jugendlichen im Oberland gibt es jetzt eine Anklage gegen zwei Mitarbeiter der betroffenen Gemeinde. Den beiden wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Der tödliche Vorfall ereignete sich im Oktober 2016. Der Strafantrag gegen die beiden Gemeindemitarbeiter lautet auf fahrlässige Tötung - das gab der Pressesprecher des Landesgerichtes Feldkirch, Norbert Stütler, am Dienstag auf ORF-Anfrage bekannt.

Mädchen stürzt rücklings 18 Meter in Bach ab

Bei dem tödlichen Unfall ist die Jugendliche - nachdem die Holzabsperrung am Wanderweg gebrochen war - rücklings eine rund 18 Meter hohe, felsdurchsetzte Böschung in einen Bach gestürzt. Der Vater des Mädchens kletterte zur Unfallstelle und trug seine schwerverletzte Tochter aus dem Bach. Das bewusstlose Mädchen wurde vom Notarzt reanimiert und mit einem Rettungshubschrauber ins Landeskrankenhaus Feldkirch geflogen, wo das Mädchen aber an den Folgen der schweren Verletzungen verstarb.

Prozess findet Ende Jänner statt

Den Gemeindemitarbeitern wird nun laut Gerichtssprecher Stütler vorgeworfen, sie hätten die Holzabsperrung nicht ausreichend kontrolliert. Die Anklagebehörde hat zudem beantragt, eine Verbandsgeldbuße zu verhängen, weil die Gemeinde die Mitarbeiter ausreichend hätte schulen müssen. Der Prozess findet Ende Jänner am Bezirksgericht Bludenz statt.