Wer darf wählen?
Grundsätzlich hat jeder Bürger, der diese beiden Voraussetzungen erfüllt, das Recht zu wählen, unabhängig von der körperlichen oder geistigen Verfassung. Wählen ist in Österreich als Grundrecht in der Verfassung verankert. Entzogen werden kann das Wahlrecht nur durch ein Gericht bei einer Verurteilung, sagt Gernot Längle, der Leiter der Vorarlberger Landeswahlbehörde.
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Wer nicht wählen darf
Bei der Nationalratswahl am Sonntag dürfen 273.000 Menschen in Vorarlberg ihre Stimme abgeben. Aber nicht jeder darf wählen - „Vorarlberg heute“ hat sich erkundigt.
Bürger, die eine Freiheitsstrafe verbüßen bei einer entsprechenden Verurteilung und durch das Strafgericht ausgeschlossen wurden, können dann nicht wählen. Es sind aber nicht viele Personen von der Wahl ausgeschlossen.
Unterstützung für alle
Auch Menschen, die zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung einen Sachwalter haben, besitzen nach wie vor das Wahlrecht. Für Menschen mit Behinderungen gibt es bei einer Wahl verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Etwa barrierefrei zugängliche Wahllokale für Rollstuhlfahrer oder eigene Wahl-Schablonen für blinde und stark sehbehinderte Personen. Man könne auch einen Begleiter in die Wahlkabine mitnehmen oder eine entsprechende Wahlkarte anfordern.
Stimmabgabe am Bett
Laut Längle kommt auch die „fliegende Wahlkommission“ unter bestimmten Umständen zum Einsatz. Wenn ein Wähler aufgrund einer Behinderung nicht das Wahllokal aufsuchen könne, kann die fliegende Wahlkommission angefordert werden. Dann sei quasi die Stimmabgabe am Bett möglich, so Längle.
33.000 Wahlkarten
Nach den Wahlanfechtungen, die es zuletzt in Hohenems und Bludenz gegeben hat, erinnert der Leiter der Landeswahlbehörde noch einmal daran, dass eine Wahlkarte nur von der wahlberechtigten Person selbst beantragt werden kann. Und die Herausgabe dürfe nicht an dritte Personen erfolgen. Für Sonntag wurden laut Längle 33.000 Wahlkarten beantragt.