„Burka-Verbot“: Polizei mit Fingerspitzengefühl
Für die einen ist das Gesichtsverhüllungsverbot der schwerste Eingriff in die Grundrechte seit Jahren, für die anderen eine längst fällige Maßnahme, um die Integration zu fördern und die Sicherheit im Land zu gewährleisten. Ab Oktober müssen in Österreich die Gesichtszüge aller Personen in der Öffentlichkeit erkennbar sein.
Geldstrafe bis zu 150 Euro
Bei Verstößen kann die Polizei eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro verhängen oder im Extremfall sogar Personen festnehmen. Die Beamten haben aber einen gewissen Handlungsspielraum, Abmahnungen sind laut Gesetz möglich. „Wir bereiten derzeit Informationen für die Polizisten vor Ort vor, damit ein einheitliches Vorgehen garantiert wird und auch eine Handlungssicherheit für die Beamten“, sagt Pressesprecherin Susanne Dilp.
DPA/ Boris Roesler
Verschleierte Frauen die Ausnahme
Die Vorarlberger Polizei dürfte vermutlich eher wenig Arbeit haben, Verstöße zu ahnden. Denn verschleierte Frauen sind in Vorarlberg eher die Ausnahme als die Regel, abgesehen von arabischen Touristinnen, die mitunter zur Festspielzeit ins Land kommen. Laut Dilp gibt es bei der Polizei noch keine konkreten Erfahrungswerte, weil es sich um ein neues Gesetz handelt. Man könne aber davon ausgehen, dass die Situation in Vorarlberg eine andere sein wird wie in einer Großstadt.
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/BMI
In Frankreich sorgte ein Fall für internationale negative Schlagzeilen. Dort kam es zu Ausschreitungen, als die Polizei die Identität einer verschleierten Frau feststellen wollte. So ein Szenario will die Vorarlberger Polizei durch sensibles Vorgehen vermeiden. „Ein erster Schritt ist, dass man die Person auf die Übertretung anspricht. Was dann weiter folgt, werden wir sehen“, so Dilp. In den kommenden Monaten wird es einen mehr oder weniger regen Erfahrungsaustausch zwischen den Landespolizeidirektionen geben.
Links:
- Alles zum neuen Gesichtsverhüllungsverbot bei ORF.at
- Wallner: Klare Spielregeln für die Integration (vorarlberg.ORF.at; 28.3.2017)