Turban statt Helm: Klage eingereicht
Der Mann gehört seit etwa 12 Jahren der aus Indien stammenden Sikh-Religion an, berichtet der Südwestrundfunk. Aus Respekt vor der Schöpfung schneidet sich der Sikh das Haar nicht, Männer dieser Religion tragen einen Turban. Bei dem Prozess geht es um eine grundsätzliche Frage: Verstößt die Helmpflicht gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit?
Die erste Instanz hat die Klage des Mannes aus Konstanz abgelehnt. Im Berufungsprozess muss jetzt der deutsche Verwaltungsgerichtshof Mannheim entscheiden. Sollten die Richter dem Kläger Recht geben, so müsste ihm die Konstanzer Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für das Motorradfahren ohne Helm erteilen. Mit einem Urteil wird kommende Woche gerechnet.