Feldkirch beschließt Bettelverbot

Die Feldkircher Stadtvertretung hat Dienstagabend ein Bettelverbot für Veranstaltungen und an bestimmten Plätzen beschlossen. Die SPÖ und die Grünen haben in der Sitzung dagegen gestimmt.

Beinahe ein halbes Jahr haben die Veranwortlichen in Feldkrich die Situation der Bettler in der Stadt beobachtet und daraufhin die Polizei zur Berichterstattung eingeladen. Dienstagabend wurde dann ein Schlussstrich gezogen und der Beschluss gefasst, heißt es aus dem Rathaus. Die Feldkircher Verordnung sei differenziert ausformuliert, einer allfälligen Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof sollte sie Standhalten.

Bettelverbot gilt nicht überall

So bestehe nach Angaben aus dem Rathaus in Feldkirch kein generelles großflächiges Bettelverbot an öffentlichen Plätzen, sondern vielmehr bei Veranstaltungen, wie etwa der Blosengelmark, dem Wein- und Gauklerfest oder bei Musikveranstaltungen wie dem Monsterkonzert. Das ganze Jahr über gilt das Bettelverbot künftig aber an bestimmten Plätzen, wie vor den Schulen, vor Kindergärten oder in Fußgängerunterführungen, sowie beim Krankenhaus, vor Kirchen und vor Friedhöfen.

Grüne: Problem verschiebe sich nur

Für die Grünen ist das Bettelverbot trotzallem kein Mittel um die Bettler aus der Stadt zu bekommen. Das Problem verschiebe sich nur, sagt Grünen-Stadtvertreterin Marlene Thalhammer. Die Bettler würden deshalb nicht einfach aufhören, sie würden dann vermehrt Zeitungen verkaufen, wie es jetzt bereits schon der Fall sei. Von Seiten der Stadt heißt es, man erhoffe sich durch die neue Verordung einen deutlichen Rückgang der Bettler, gleichzeitig sollen damit viele Menschen in der Stadt vor verbotenem, aggressivem betteln geschutzt werden.

Die verhängten Bettelverbote in Vorarlbergs Städten Bregenz, Dornbirn und Bludenz hatten bereits im Vorfeld schon für heftige Kritik gesorgt. Die Anti-Diskriminierungsstellen haben am Dienstag in Lochau getagt und sich klar gegen die Bettelverbote in Vorarlbergs Städten ausgesprochen. Wie berichtet haben die Städte Bregenz, Dornbirn, Bludenz und jetzt auch Feldkirch sektorale Bettelverbote verhängt - mehr dazu in: Bettelverbot zeigt Wirkung - Ausnahme Dornbirn.

Landesvolksanwalt: Bettelverbote seien rassistisch

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda hat beim Verfassungsgerichtshof nun aber Beschwerde gegen das Bettelverbot in Bregenz eingereicht. Das Verbot sei rassistisch und räumlich zu weitreichend, so der Volksanwalt - mehr dazu in: Bettelverbot: Volksanwalt reicht Beschwerde ein.

Ungleichbehandlung im öffentlichen Raum

Und auch der Leiter des Vereins für Roma in Wien, Ferdinand Koller, hält die Bettelverbote für übertrieben. Denn dazu müsste schon ein grober Missstand vorliegen und das Gemeinschaftsleben enorm erschwert sein, so Koller bei der Tagung der Anti-Diskriminierungsstellen in Lochau. Er stellt in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob etwaige Sammelaktionen dann auch in das Bettelverbot fallen. Wenn Vereine oder NGOs Geld sammeln oder um Mitglieder werben, sei das das gleiche wie wenn Bettler um eine Spende bitten, so Koller. Da verschiedenste Sammelaktionen erlaubt seien, handle es sich bei dem Bettelverbot um eine eindeutige Ungleichbehandlung bei der erlaubten Nutzung des öffentlichen Raumes.

Campingverordnung auch bei Verfassungsgerichtshof

Aber nicht nur das Bettelverbot sorgt für heftige Kritik, auch die Campingverordnung in Nenzing sorgt für Aufregung. Deshalb müssen sich die Verfassungsrichter nun nicht nur mit dem Bettelverbot beschäftigten, sondern auch mit der Campingverordnung der Gemeinde Nenzing. Denn auch diese Verordnung hat der Volksanwalt nun angefochten. Durch diese Campingverordnung werde es nämlich auch Grundbesitzern unbeabsichtigt verboten, im eigenen Garten ein Partyzelt länger als einen Monat aufzustellen. Dies zeige nach Ansicht des Volksanwaltes, wie überschießend manche Regelungen in Vorarlberg aus einem Reflex heraus seien.