Volksanwalt kritisiert Umgang mit Roma

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda wirft Vorarlberger Gemeinden bei den Maßnahmen gegen Roma Menschenrechtsverletzungen vor. Im Samstaginterview von ORF Radio Vorarlberg spricht er von Diskriminierung.

Seine Aufgabe als Landesvolksanwalt sei es, die Menschenrechte im Auge zu behalten, sagt Bachmayr-Heyda. Wenn er Menschenrechtsverletzungen oder Gesetzesverletzungen wahrnehme, spreche er das auch an. Auf die Frage, ob er den Eindruck habe, dass es in Vorarlberg zu Menschenrechtsverletzungen kommt, antwortet er mit Ja: „Ich habe den Eindruck, dass der Umgang mit armutsreisenden Menschen nicht korrekt ist“.

Überprüfung durch den Verfassungssgerichtshof

Man werde das nun beim Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen, sagt Bachmayr-Heyda. Bei den Campingverordnungen sei man bereits mit einer Verordnungsanfechtung beim Verfassungsgerichtshof. Man werde auch die Bettelverbote überprüfen lassen.

Ansonsten gebe es auch die EU-Richtlinie zur Integration und Inklusion der Roma. „Aus meiner Beobachtung hat Vorarlberg bisher diese EU-Richtlinie nicht sehr ernst genommen und sich nicht um die Inklusion dieser Menschen bemüht.“ Man habe eher den Eindruck, dass alles getan werde, um die Menschen zurückzudrängen und zurückzuschicken. Das sei diskriminierend und das Gegenteil von Inklusion.

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Das Interview mit Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda führte ORF Vorarlberg-Redakteur Erik Sandner

Wieder Verfahrensmängel bei Raststätte?

Bachmayr-Heyda sieht neuerliche Verfahrensmängel von Seiten der Gemeinde und des Landes bei der geplanten Autobahnraststätte in Hörbranz. Gegen das erste Widmungsverfahren für die seit langem geplante Raststätte ist die damalige Landesvolksanwältin Gabriele Strele erfolgreich vor der Verfassungsgerichtshof gezogen. Aber auch bei der Wiederholung hätten die Behörden Fehler gemacht, sagt Bachmayr-Heyda.

Bei der Erstüberprüfung durch den Verfassungsgerichtshof habe dieser gesagt, dass das Auflageverfahren in Ordnung war. Wenn die Gemeinde oder die Landesregierung nun meinen, das könne man nun mitnehmen, teile er diese Rechtsposition nicht. Seiner Meinung nach hätte man bei der neuerlichen Widmung noch mal ein Auflageverfahren machen müssen.

Man hätte die Pläne auflegen müssen und die Gemeinde hätte sich neuerlich mit den Einsprüchen befassen müssen, sagt Bachmayr-Heyda. Das nochmals durch den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, sei seine Aufgabe als Landesvolksanwalt.

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