Gewaltverbrechen: Verdächtiger schweigt weiter

Nach dem Gewaltverbrechen an einer schwangeren Frau in Frastanz sind die Ermittler weiter mit ihrer Arbeit beschäftigt. Der tatverdächtige 26-jährige Ex-Freund des Todesopfers äußere sich zu den Vorwürfen weiter nicht.

Der Verdächtige ist nach wie vor in Liechtenstein in Haft, wann er nach Österreich ausgeliefert werde, sei offen, so ein Pressesprecher der Landespolizeidirektion am Freitag.

Verdächtiger verweigert die Aussage

Der Mann, bei dem es sich um den Vater des Kindes handeln dürfte, soll Mittwochfrüh in die Wohnung seiner hochschwangeren Ex-Freundin eingedrungen sein. Er überraschte die Frau im Schlaf, erwürgte sie und legte dann mit einem Brandmittel Feuer, berichteten die Ermittler. Möglicher Hintergrund könnte ein Streit um künftige Alimente gewesen sein - mehr dazu in Schwangere ermordet: Ex-Freund verhaftet.

Der 26-Jährige, der in Liechtenstein lebt, war am Mittwochnachmittag im Fürstentum verhaftet worden. Bei seiner Einvernahme machte der Mann von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Einer verkürzten Auslieferung nach Österreich stimmte er bisher nicht zu. Weitere Vernehmungen sind laut Landeskriminalamt derzeit nicht geplant - außer er will von sich aus reden. Währenddessen werden die Spuren ausgewertet.

Tatbestand muss erst geklärt werden

Ob die Tat überhaupt als Mord eingestuft wird, ist noch zu klären. Strafrechtlich gesehen wäre auch Totschlag möglich. Eins ist aber sicher, so Michael Kramer von der Rechtsanwaltskammer: Als Doppelmord wird die Tat nicht eingestuft. Dieses Delikt gelte nicht für Ungeborene.

Dass die 28-Jährige hochschwanger war, wird laut Kramer aber natürlich bei dem Urteil und der Strafe miteinfließen. Diese Tatsache wird höchstwahrscheinlich, so der Experte, als besonders verwerflich eingestuft und damit erschwerend gewertet. Darunter fällt laut Kramer auch das von den Ermittlern vermutete Motiv des mutmaßlichen Mörders, das Einsparen von Alimenten. Damit würde auch die andere Einordnung als Totschlag wegfallen - es wäre definitiv Mord. Wie das Anzünden der Frau vom Gericht gewertet wird, ist dagegen schwer abzuschätzen, würde aber bei einer möglichen Strafe wohl eine wesentliche Rolle spielen.

Die Strafhöhe bei Mord liegt laut Kramer bei zehn bis 20 Jahren, aber auch lebenslang ist möglich.