Flüchtlingsquartiere: Baugesetz wird geändert

Um Quartiere für Flüchtlinge rascher verfügbar zu machen, ändert der Landtag am Donnerstag im Eilverfahren das Baugesetz. Bestimmte Quartiere dürfen dann ohne Genehmigungsverfahren der Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Es ist oft sehr schwer, Quartiere für Flüchtlinge zu finden. Oft sind sie nicht gleich verfügbar, weil Umwidmungsbeschlüsse und Baugenehmigungsverfahren in den Gemeinden notwendig sind. Das soll nun mit der Änderung des Baugesetzes erleichtert werden.

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Baugesetz wird geändert

Der Vorarlberger Landtag wird am Abend eine Gesetzes-Änderung beschließen: Demnach soll die Unterbringung von Asylwerbern beschleunigt werden.

Mit der Änderung dürfen bestehende Anlagen wie etwa leer stehende Industriehallen ohne Umwidmungs- und Baugenehmigungsverfahren für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Mindestabstände eingehalten werden, Sicherheit und Gesundheit gewährleistet sind und die Unterkünfte in einer Baufläche oder einem Sondergebiet liegen.

Zustimmung von allen Parteien

Der Antrag wurde am Mittwoch eingebracht und soll am Donnerstagabend ohne Begutachtung beschlossen und kundgemacht werden. Die Regelung ist auf zwei Jahre befristet. Den Antrag haben alle Landtagsparteien unterzeichnet. Auch der Gemeindeverband hat zugestimmt.

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