Rechnungshof kritisiert Bezauer Bürgermeister

Der Landesrechnungshof hat die Gemeinde Bezau geprüft und kommt zum Ergebnis, dass Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften den Befangenheitsaspekten zu wenig Beachtung geschenkt hat.

Die Kritik des Landesrechnungshofs steht im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf für das Projekt „Betreutes Wohnen“, der derzeit auch Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch ist. Konkret bestehe der Anfangsverdacht eines Amtsdeliktes gegen Bürgermeister Fröwis, hatte die Staatsanwaltschaft Mitte Mai mitgeteilt.

Die Gemeinde Bezau hatte im Frühjahr 2012 zwei Grundstücke samt einer Immobilie gekauft, das Haus hatte zum Teil auch Fröwis gehört, die Grundstücke nahen Verwandten. Bereits im Juli 2013 hatte FPÖ-Chef Dieter Egger den Bezauer Bürgermeister der Befangenheit und Bereicherung in diesem Zusammenhang bezichtigt. Fröwis hatte Egger daraufhin wegen Verleumdung verklagt, im Mai 2014 war Egger von diesem Vorwurf freigesprochen worden.

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Im Video zu sehen: Karin Jenny-Url (Landesrechnungshof), Georg Fröwis (Bürgermeister in Bezau, ÖVP); Beitrag von Krobath, Holger Weitze, Christina Lachner

„In unterschiedlichen Funktionen verhandelt“

Der Bürgermeister habe bei den Vorverhandlungen in unterschiedlichen Funktionen verhandelt, zum einen als Miteigentümer sowie Verwandter der Grundstückseigner, zum anderen als Bürgermeister und als Vertreter des Sozialzentrums Bezau als Käufer der Liegenschaften, beanstandete die stellvertretende Landesrechnungshofdirektorin Karin Jenny-Url bei der Präsentation des Prüfberichtes. Eine Vertretung habe er nicht organisiert.

Bei den Abstimmungen in der Gemeindevertretung habe Fröwis seine Befangenheit zwar wahrgenommen, „allerdings in unterschiedlichem Ausmaß“, so Jenny-Url. So sei er bei der entscheidenden Sitzung, in der es um geänderte Tauschverhältnisse für die Grundstücke seiner Verwandten ging, im Raum geblieben. Er hätte zwar nicht mitgestimmt, wie der Protokollführer der Gemeinde dem Rechnungshof bestätigte, von Gesetzes wegen sei seine Anwesenheit im Raum aber nicht erlaubt gewesen.

„Verschlechterte Verhandlungsposition der Gemeinde“

Weitere Kritikpunkte des Landesrechnungshofes in diesem Zusammenhang sind die wenig verbindlichen Vorverhandlungen und die Abfolge der einzelnen Umsetzungsschritte. Zum Beispiel habe der Bürgermeister zu einem Zeitpunkt Zahlungen an den Gemeindeverband angewiesen, als die Verträge „noch nicht unter Dach und Fach gewesen waren“, so Jenny-Url.

Der Zeitdruck beim Abschluss der Grundstücksgeschäfte habe zudem die Verhandlungsposition der Gemeinde insgesamt verschlechtert, die schlussendlich deutlich mehr gemeindeeigene Liegenschaften als Ausgleichsflächen bereitgestellt habe als ursprünglich geplant.

Insgesamt eine gute Entwicklung der Gemeinde

Insgesamt bescheinigte der Landesrechnungshof der Gemeinde Bezau im Prüfzeitraum von 2008 bis 2012 eine gute Entwicklung. Bürgermeister und Gemeindevorstand agierten „bodenständig und vernünftig“, sagte Jenny-Url. Sie empfahl der Gemeinde allerdings, 2013 getätigte Schulden und Haftungen im Ausmaß von zwei Millionen Euro sukzessive abzubauen und zurückzuführen sowie eine vorausschauende Investitionsplanung zu etablieren.

Formalfehler bei drei Barvorlagen

Formalfehler gab es bei drei Barvorlagen, die für eine Zwischenfinanzierung für Kanalbauten und für den Hochwasserschutz dienten. Barvorlagen brauchen laut Gemeindegesetz einen Beschluss des Gemeindevorstandes, dieser habe aber in diesen drei Fällen gefehlt, so Jenny-Url. Insgesamt habe es sich dabei um eine Summe von fast einer Million Euro gehandelt.

Fröwis: Grundstücksgeschäfte sachlich richtig

Im Interview mit ORF-Redakteur Stefan Krobath betonte Fröwis, dass die vom Rechnungshof kritisierten Grundstücksgeschäfte insgesamt sachlich richtig gelaufen seien. Er glaube, dass man ein gutes Projekt beschließen habe können - unter Zeitdruck seien aber eben formale Fehler passiert. So hätte er das Zimmer verlassen müssen bei der Abstimmung, räumt Fröwis ein. Das sei ein Fehler, den man künftig nicht mehr machen werde. Inhaltlich aber glaube er - und das sei auch die Meinung des Gemeindeverbands - dass die Entscheidungen richtig gewesen seien.

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Video: Der Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) im Interview mit ORF-Redakteur Stefan Krobath

Die Kritik an den Formalfehlern für drei Barvorlagen nimmt Fröwis ebenso zur Kenntnis. Der Zeitdruck sei sehr groß gewesen und er habe nicht gewusst, dass die Sache im Gemeindevorstand behandelt hätte werden müssen, so Fröwis gegenüber dem ORF Vorarlberg.

FPÖ: „Kritik vollinhaltlich bestätigt“

In einer Reaktion auf den Landesrechnungshof-Bericht schreibt FPÖ-Landtagsabgeordneter Daniel Allgäuer von einem „vernichtenden Prüfbericht“. Die Kritik von FPÖ-Klubobmann Dieter Egger an den Grundstücksgeschäften der Gemeinde Bezau sei vollinhaltlich bestätigt worden. Nun könne man nicht so ohne weiteres zur politischen Tagesordnung übergehen.

Grüne: Kritik an Gemeindeaufsicht

Grünen-Klubobmann Johannes Rauch meint in einer Aussendung, dass sich die Gemeindeaufsicht bei der Bezirkshauptmannschaft die Frage gefallen lassen müsse, warum es den Rechnungshof-Bericht brauche, damit Defizite erkannt werden. Politisch sei das Verhalten des Bürgermeisters inakzeptabel gewesen, die Erhebungen der Staatsanwaltschaft würden zeigen, wie es strafrechtlich zu bewerten sei.

ÖVP: „Ermittlungen und Bericht nicht verquicken“

ÖVP-Landtagsabgeordneter Matthias Kucera schreibt in einer Aussendung, dass es nicht zulässig sei, das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Fröwis mit dem Rechnungshof-Bericht zu verquicken. Der Prüfbericht habe einen anderen Fokus als die Erhebungen der Staatsanwaltschaft gehabt. Bezau habe es sich nicht verdient, zum Spielball der Landespolitik zu werden.

SPÖ: Prüfung kleiner Gemeinden durch RH wichtig

Die stellvertretende SP-Klubvorsitzende Gabi Sprickler-Falschlunger meinte am Freitag in einer Aussendung, es sei ungemein wichtig, dass der Landesrechnungshof nun auch Gemeinden prüfen könne. Das Beispiel Bezau bestätige dies auf eindrückliche Art und Weise. Gerade in kleineren Gemeinden gebe es nämlich immer wieder Befangenheiten, um die sich einzelne Bürgermeister nicht kümmern würden.

Dass die Gebarung der Gemeinde Bezau grundsätzlich vom Landesrechnungshof positiv beurteilt wird, sei „gut und Recht“ - das Verhalten des Bürgermeisters sei aber dennoch falsch.

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