Verfassungsexperte sieht Chancen für Bordell

Die Stadt Hohenems muss sich erneut mit der Genehmigung eines Bordells befassen. Wie die „VN“ berichten, hat die BH Dornbirn entschieden, dass die Stadt das Ansuchen des Projektbetreibers neuerlich behandeln muss. Verfassungsexperte Heinz Mayer sieht durchaus Chancen für eine Bewilligung.

Der Bescheid der BH ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte den negativen Bescheid aufgehoben. Die Bezirkshauptmannschaft hat die Angelegenheit an die Stadt Hohenems als Erstinstanz zurückverwiesen, berichteten am Donnerstag die „Vorarlberger Nachrichten“. Eine Entscheidung könnte am 14. Jänner fallen.

Es wird aber zu keiner neuen moralischen Diskussion kommen, denn in dieser Angelegenheit hat die Stadt als Behörde zu entscheiden. Daher werde erst einmal die Berufungskommission die Begründung für die Aufhebung des Bescheides prüfen, sagt der Hohenemser Bürgermeister Richard Amann (ÖVP).

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Im Video zu sehen: Richard Amann (Bürgermeister Hohenems); Beitrag von
Bruno Schratzer, Götz Wagner, Klaus Feurstein

VfGH: Begriff der Störung zu rigoros ausgelegt

Ein Vorarlberger Geschäftsmann hatte im Mai 2011 vergeblich darum angesucht, in Hohenems ein Freudenhaus errichten zu dürfen. Die Behörden lehnten das mit Verweis auf das Vorarlberger Sittenpolizei-Gesetz ab. Dieses ist laut VfGH zwar verfassungskonform, die Anwendung im konkreten Fall war es jedoch nicht.

Im Vorarlberger Sittenpolizei-Gesetz heißt es, dass ein Bordell bewilligt werden kann, „wenn dies geeignet erscheint, durch gewerbsmäßige Unzucht hervorgerufene Störungen einzuschränken“. Der Hohenemser Stadtrat und die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gingen Anfang 2012 bzw. im November 2012 davon aus, dass es keine „Störungen“ im Zusammenhang mit „gewerbsmäßiger Unzucht“ gebe und lehnten das Projekt ab. Der VfGH sah im Bescheid der Vorarlberger Behörden allerdings den Begriff „Störungen“ - im Wesentlichen reduziert auf Begleitkriminalität und Straßenstrich - zu rigoros eingeschränkt. So sei etwa auch die illegale Wohnungsprostitution als Störung zu sehen.

Bürgermeister Richard Amann hofft jedenfalls, dass der ablehnende Bescheid wieder Rechtsgültigkeit erlangt. Für die Stadt gäbe es keinerlei Vorteile durch ein Bordell, weder wirtschaftlich noch finanziell noch standorttechnisch.

Prostitution verboten

In Vorarlberg gibt es bisher kein legales Bordell, womit auch die Prostitution - im Sittenpolizei-Gesetz „gewerbsmäßige Unzucht“ - verboten bleibt. Diese ist nämlich nur in einem Freudenhaus erlaubt. Zuletzt war 2003 in der Bodensee-Gemeinde Hard ein Projekt am Widerstand der Kommune gescheitert. Schätzungen zufolge gibt es in Vorarlberg 75 bis 100 Geheimbordelle. Laut Medienberichten gibt es allein im benachbarten Schweizer Kanton St. Gallen 140 legale Bordelle, 30 davon im Rheintal. Die Hälfte davon soll von Vorarlbergern betrieben werden.

Einschränkung von Wohnungsprostitution als Bewilligungsgrund

Verfassungsexperte Heinz Mayer von der Universität Wien kann die Entscheidung des Verfassungsgerichts gut nachvollziehen. Er sieht durchaus Chancen für eine Bewilligung des Bordells. Der Verfassungsgerichtshof werfe der Behörde vor, dass sie den Begriff der hervorgerufenen Störung zu eng interpretiere, wenn sie ihn nur auf den Straßenstrich bezieht. Damit sei gemeint, dass es offenbar illegale Wohnungsprostitution in Hohenems gebe und daher die Frage zu stellen sei, ob durch die Bewilligung des Bordells die illegale Wohnungsprostitution eingeschränkt werden könne. Wenn das so sei, müsse die Bordellbewilligung erteilt werden, so Mayer gegenüber dem ORF Vorarlberg.

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Audio: Verfassungsexperte Heinz Mayer zum Bordell in Hohenems

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Bordell-Antrag muss neu behandelt werden