Rechtsausschuss für Aufhebung der Immunität

Der Rechtsausschuss des Landtags hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, die parlamentarische Immunität von FPÖ-Klubobmann Dieter Egger aufzuheben. Für diese Aufhebung gestimmt haben allerdings nur die Abgeordneten der ÖVP.

Dieter Egger selber hat sich der Stimme enthalten; alle anderen Abgeordneten der Opposition waren gegen die Aufhebung der Immunität. Wenn der Landtag das Ergebnis dieser Abstimmung bestätigt, kann die Staatsanwaltschaft gegen Egger ermitteln, wegen der Anzeige des Bezauers Bürgermeister Fröwis wegen Verleumdung.

Frühstück: Beigeschmack würde bleiben

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück meint dazu, es sei für jeden Einzelfall zu beurteilen, ob es sinnvoll sei, die Immunität aufzuheben oder nicht. Hier sei die ÖVP der Ansicht gewesen, dass eine Aufhebung sinnvoll sei: Es sei eine Sache von einem Politiker der ÖVP gegen einen der FPÖ. Hier würde ein Beigeschmack bleiben, wenn sie nicht aufgehoben würde, sagte Frühstück. Dennoch sei die ÖVP mit ihrer Ansicht alleine geblieben.

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Videobeitrag von Jürgen Sebö, Tobias Becker, Robert Rossian. Sie sehen die stv. Klubobfrau der Grünen, Katharina Wiesflecker; Gabriele Sprickler-Falschlunger, Landtagsabgeordnete, SPÖ; Roland Frühstück, Klubobmann der ÖVP; Dieter Egger, Klubobmann der FPÖ

Anzeige durch Bürgermeister

Der FPÖ-Landesparteichef soll den Bürgermeister von Bezau, Georg Fröwis (ÖVP), im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft der Gemeinde der Befangenheit und Bereicherung bezichtigt haben. Fröwis zeigte Egger Mitte November wegen Verleumdung an, woraufhin die Staatsanwaltschaft Feldkirch den Landtag um die Aufhebung der Immunität Eggers ersuchte - nur so können Ermittlungen geführt werden. Egger selbst hatte seine Auslieferung seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn stets befürwortet.

Abgeordnete der FPÖ gegen Aufhebung

Für Überraschung sorgte das Abstimmungsverhalten der FPÖ-Mandatare im Ausschuss - sie wollten von einer Aufhebung der Immunität Eggers nichts wissen, obwohl dieser selbst sich stets dafür ausgesprochen hatte. „Es gibt keinen Klubzwang. Die Abgeordneten haben nach der Beurteilung des Falles entschieden“, sagte Egger nach Abschluss der Ausschusssitzung. Persönlich betonte er weiterhin, nichts Unwahres gesagt und ein reines Gewissen zu haben. Egger sagte, er sei durchaus daran interessiert, dass die Justiz die Verleumdungsvorwürfe prüft, die der Bezauer Bürgermeister gegen ihn erhoben hat. Er lasse sich durch diese Klage nicht mundtot machen. Aber natürlich bestehe die Gefahr für Oppostionspolitiker, dass sie durch solche Strafverfahren eingeschränkt werden.

Opposition befürchtet Präzedenzfall

Freiheitliche, Grüne und SPÖ waren der Ansicht, dass Egger im vorliegenden Fall im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Abgeordneter gehandelt habe. Ein strafrechtliches Vergehen sei nicht zu erkennen. Vielmehr sei zu befürchten, dass mit der Aufhebung der Immunität von Egger ein Präzedenzfall dafür geschaffen werde, dass Abgeordnete in Zukunft mit Klagen eingedeckt werden. So werde die politische Arbeit der Opposition verunmöglicht.

Endgültige Entscheidung Mitte Dezember

Mitte Dezember wird im Landtag entgültig über die Immunitätsaufhebung von Dieter Egger abgestimmt, ein anderes Ergebnis als im Rechtsausschuss ist aber nicht zu erwarten.

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