VKW-Rückzug von der Börse hat Nachspiel
Der VKW-Börsenrückzug vor vier Jahren war möglicherweise „rechtsmissbräuchlich“. Jetzt soll die Finanzmarktaufsicht prüfen. Die Frage ist, ob die VKW die Minderheitsaktionäre zu gering ausbezahlte. Ein OGH-Urteil in einem ähnlichen Fall legt dies nahe.
Wenn einem Aktionär bereits 95 Prozent einer Gesellschaft gehören, kann er die restlichen Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung ausschliessen. Im Wirtschaftsleben nennt man das „squeeze-out“ - also herausquetschen.
Der Rückzug der landeseigenen VKW von der Wiener Börse im Jahr 2013 erfolgte durch die Verschmelzung mit der nicht-börsenotierten Illwerke, aber ohne gleichzeitiges „Squeeze-out“, mit dem Angebot von 180 Euro pro Aktie. Heuer kam es nun doch noch zu diesem Hinausquetschen, aber mit nur 96,60 Euro pro Aktie. Das dürfte - wie die Wirtschaftspresseagentur berichtet - nicht korrekt gewesen sein.
Minderheiten-Aktionär ruft Landesgericht an
Dieser Rückzug der VKW von der Wiener Börse im Jahr 2013 ohne gleichzeitige Abfindung der Minderheits-Aktionäre wird nun möglicherweise gerichtsanhängig. Wie die Wirtschaftspresseagentur berichtet, hat der Oberste Gerichtshof in einem ähnlichen Fall entschieden, dieses Vorgehen sei rechtsmissbräuchlich.
Der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling fordert unter Hinweis auf dieses Urteil in einem Schriftsatz an das Landesgericht Feldkirch die ursprünglich angebotenen 180 Euro pro Aktie statt der jetzt offerierten 96 Euro 60. Die Finanzmarktaufsicht unternimmt nun einen Schlichtungsversuch, kommt es zu keiner Einigung, muß das Landesgericht Feldkirch entscheiden.