Rechtsstreit um Gülle-Importe geklärt
Schweizer Bauern hatten Gülle aus einem Biogasanlagen-Unternehmen in Diepoldsau - ohne Bewilligung - nach Vorarlberg geliefert und zumeist auf selbst gepachteten Feldern ausgebracht. Das dürfen sie nicht, hieß es. Das Bundsministerium für Gesundheit nahm dazu Verhandlungen mit dem Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen auf - mehr dazu in Rechtsstreit um Einfuhr von Schweizer Gülle.
Jetzt ist die Rechtsfrage geklärt: Der Import von Gülle aus Biogasanlagen muss bewilligt werden, nur das Ausbringen von hofeigenem Mist auf eigenen oder gepachteten Feldern ist auch ohne Bewilligung erlaubt. Melden müssen die Schweizer Bauern allerdings auch das bei der Bezirkshauptmannschaft (BH). Dies soll aber, so Greber, für die Schweizer Bauern unkompliziert mittels Formular per Fax oder E-Mail möglich sein.