IfS fordert Anhebung des Existenzminimums
Ein Privatkonkurs bedeutet für die Betroffenen ein Leben am Existenzminimum. Zwar ist die Abwicklung des Privatkonkurses seit der Reform im Vorjahr für die Betroffenen deutlich einfacher - es gibt etwa keine Mindestquote bei der Rückzahlung und auch das Verfahren dauert weniger lang. Doch um schuldenfrei zu werden, leben die Betroffenen jahrelang gerichtlich verordnet am Existenzminimum von 889 Euro.
Schweizer Modell als Variante
Peter Kopf von der Schuldenberatung fordert deshalb, die Anhebung des Existenzminimums auf 1.238 Euro. Alternativ kann sich Kopf auch ein Modell wie in der Schweiz vorstellen. Dort wird das Existenzminimum individuell festgelegt und zum Beispiel Wohnkosten mitberücksichtigt.
Seit der Privat-Konkurs-Reform im Vorjahr sind die Privat-Insolvenzen um rund 40 Prozent gestiegen. In Vorarlberg rechnet Kopf heuer mit 500 Anträgen.