Fahrzeuglenker benutzten Rettungsgasse

Lkw-Fahrer und Autolenker haben Donnerstagmorgen die Rettungsgasse auf der Rheintalautobahn (A14) benutzt und wurden dabei gefilmt. Nun wird gegen die Lenker ermittelt.

Die Fahrzeuglenker hatten nach einem Unfall auf der A14 die Rettungsgasse als Überholspur genutzt. Die Fahrzeuge seien regelrecht zwischen den stehenden Autos durchgerast, sagt Polizei-Sprecher Horst Spitzhofer. Die Lenker sollen nun mittels Computerprogramm ausgeforscht werden. Sie müssen mit saftigen Geldstrafen von bis zu 700 Euro rechnen. Bis zu 2.000 Euro werden fällig, wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden.

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Lkw-Lenker machte Video

Ein Lkw-Lenker filmte die gefährliche Situation auf der Rheintalautobahn (A14).

ÖAMTC-Tipps für Autofahrer

  • Wer zur Seite fährt, um Platz zu schaffen, muss sein Fahrzeug unbedingt wieder parallel zur Fahrtrichtung anhalten - nicht schräg. Ein in die Rettungsgasse ragendes Heck oder gar ein Anhänger kann ein gefährliches Hindernis sein.
  • Darf oder muss man den Pannenstreifen beim Ausweichen nach rechts mitbenützen? Ja, darf man, sofern es notwendig ist, eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Prinzipiell sollte man aber versuchen, den Pannenstreifen so weit wie möglich freizuhalten.
  • Wie verhält man sich richtig, wenn sich eine Autobahn teilt, oder bei Autobahnabfahrten? An solchen Stellen ist darauf zu achten, dass ein Rettungsfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann. Oberstes Prinzip ist immer, das Einsatzfahrzeug nicht zu behindern.
  • Was passiert wenn man nicht bei der Bildung der Rettungsgasse mitmacht? Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse folgt natürlich auch eine mögliche Bestrafung für jene, die das nicht tun. Nicht mitzumachen kann bis zu 726 Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2.180 Euro rechnen. Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.
Stau A14

Privat

Rettungsgasse

Unfall in den Morgenstunden auf der A14

Drei Fahrzeuge sind Donnerstagmorgen in einen Verkehrsunfall auf der A14 auf Höhe der Raststätte Hohenems verwickelt gewesen. Personen wurden nicht verletzt. Der Stau hatte eine Länge von vier Kilometern. Der Unfall ereignete sich auf der Fahrspur in Richtung Deutschland. Da viele Fahrzeugteile verstreut auf der Straße lagen, war die Unfallstelle nur erschwert passierbar. Die Unfallursache steht nicht fest.