Weiterer Prozess gegen Fortpflanzungsmediziner

Die Klinik des Bregenzer Fortpflanzungsmediziners Herbert Zech ist erneut mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert. Ein Test hatte ergeben, dass auch die Schwester der bereits vor Gericht gezogenen Kristina V. nicht das Kind ihres Vaters sein kann. Am Freitag war Prozessauftakt.

Nach dem Fall Kristina V., deren Eltern definitiv nicht als genetische Erzeuger infrage kommen, hat ein Test auch ergeben, dass Kristinas Schwester - ebenfalls durch In-vitro-Fertilisation in Bregenz gezeugt - nicht das Kind ihres Vaters sein kann. Auch sie hat den Arzt geklagt.

Die 25-jährige Klägerin kam eineinhalb Jahre später als Kristina zur Welt. Sie ist zwar Tochter ihrer Mutter, aber der leibliche Vater ist unbekannt. Der bislang vermutete Vater kann es laut einem DNA-Test jedenfalls nicht sein - und Kristina nicht wie vermutet ihre Schwester.

20.000 Euro Schmerzengeld gefordert

Auch die 25-Jährige ist nun vor Gericht gezogen. Sie will wissen, wer ihr Vater ist, sie will dazu die Herausgabe von Akten - und auch sie will Schmerzengeld: 20.000 Euro für ihre seelischen Qualen. Diese seien dadurch entstanden, dass sie nicht weiß, wer ihr Vater ist und auch, dass Kristina nicht ihre Schwester ist, habe sie psychisch belastet.

Anwalt lehnte Vergleich ab

Bei der ersten Tagsatzung am Freitag lehnte der Anwalt der 25-Jährigen einen Vergleich ab. Professor Zech sagte vor Gericht, er verstehe den Wunsch der jungen Frau, ihren Vater zu kennen - das sei zutiefst menschlich. Er habe aber keine Akten mehr. Der Anwalt der 25-Jährigen gab sich hingegen überzeugt, dass die Daten eingescannt worden seien und noch existierten.

Der Prozess wurde vertagt. Unter anderem soll jetzt ein psychiatrisches Gutachen eingeholt werden, um die seelischen Schmerzen der Klägerin zu beweisen.

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Prozess gegen Fortpflanzungsmediziner

Ein „Vorarlberg heute“-Beitrag von Georg Fabjan, Elmar Schrottenbaum (Kamera) und Stefan Haberbosch (Schnitt).

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