Kostspielige Fotos bei Urheberrechtsverletzung
Wer im Sommer mit dem Handy ein Urlaubsvideo von sich und seinen Freunden filmt und das danach online stellt, der macht sich noch nicht strafbar. Anders verhält es sich aber, wenn zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Musik dazu kommt, sagt Harald Longhi vom Landeskriminalamt. Dann könne es zu einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung kommen.
Geldstrafen bis zu mehreren tausend Euro möglich
Longhi zufolge betrifft das nicht nur Musik, sondern auch Foto- oder Film-Aufnahmen. Es mache dabei keinen Unterschied, ob diese für private oder gewerbliche Zwecke verwendet werden. „Es reicht, dass man ein Stück des urheberrechtlich geschützten Objektes irgendwo ins Netz stellt. Dann ist man schon im Bereich, wo man mitunter Forderungen des Rechteinhabers konfrontiert wird“, so der Experte für Computerkriminalität. Laut Harald Longhi können diese Forderungen mehrere tausend Euro betragen.